W.A.F. LogoSeminare

Über 10 Stunden arbeiten über 2 Wochen

W
Waafler
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, ich stehe vor folgendem problem. Aufgrund einer Umstellung in unserer Software arbeiten 5-6 Kollegen seit über 2 Wochen täglich über 10 Stunden. Unsere reguläre Arbeitszeit gem. TV ist 7,5 Stunden. Täglich erzählt uns der verantwortliche, dass es besser wird und man daran arbeite, die Stunden wieder zu normalisieren. Wenn der BR nun hiergegen vorgegen sollte, dann steht der Betrieb wirklich still. Auf der anderen Seite verletzen wir doch unsere Pflicht, etwas dagegen zu tun.

Was ist hier eigentlich Eurer Meinung nach schwerwiegender, dass der Betrieb nicht zusammenbricht oder Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes?

Im Nachhinein weiß der BR, dass nicht genug Vorkehrungen, Vorbereitungen, Schulungen etc. gemacht worden sind. Man hätte die Umstellung anders planen und vorbereiten können. Dafür ist es jetzt aber definitiv zu spät.

Wie sollte sich der BR hier eigentlich am Besten verhalten?

812012

Community-Antworten (12)

P
Pjöööng

20.09.2017 um 13:47 Uhr

Verstehe ich nicht!

Wieso steht der Betrieb still wenn diese AN maximal 10 Stunden am Tag arbeiten, aber nicht wenn sie mehr als 10 Stunden (11 Stunden? 12 Stunden?) arbeiten? Was passiert denn in dieser zusätzlichen Zeit?

K
kratzbürste

20.09.2017 um 13:55 Uhr

Mangelhafte Planung ist keine Notsituation und rechtfertigt keinen Gesetzesverstoß.

R
rsddbr

20.09.2017 um 13:57 Uhr

Das ist ein oft auftretendes Problem: Der BR wird einfach vor Tatsachen gestellt.

Jetzt muss ich natürlich fragen, inwiefern ihr der Mehrarbeit (alles über 7,5 Stunden pro Tag) zugestimmt habt. Es müsste also eine Planung gegeben haben, wonach für einen bestimmten Zeitraum für bestimmte Mitarbeiter*innen Mehrarbeit beantragt und genehmigt wurde.

Das Arbeitszeitgesetz gilt unabhängig vom Betriebsrat. Darauf solltet ihr euren AG hinweisen. Und auch auf den bevorstehenden Arbeitsausfall, wenn Mitarbeiterinnen aufgrund der Überlastung plötzlich komplett ausfallen. Vielleicht auch auf eine erhöhte Fehlerquote durch Überlastung etc. Macht deutlich, dass ihr nicht die Spielverderber seid, sondern das Arbeitszeitgesetz Grenzen vorgibt, die der AG bzw. die entsprechenden Mitarbeiterinnen überschreiten.

W
Waafler

20.09.2017 um 14:52 Uhr

pjööng, auch wenn die AN täglich unter 10 Stunden arbeiten würden, können sie in den nächsten 4 Wochen niemals einen Ausgleich der Stunden haben, weil es die Situation nicht zulässt. Insofern hätte ich doch das gleiche Problem, wenn sie jetzt seit zwei Wochen 9,9 Stunden gearbeitet hätten.

W
Waafler

20.09.2017 um 14:54 Uhr

kratzbürste , ja was meinst Du soll dann der BR die Stunden verbieten und wir schließen dann den Laden?

@rsddbr Keine der Stunden ist einzeln genehmigt, sondern eine BV regelt den Einsatz bis max. 10 Stunden.

P
Pjöööng

20.09.2017 um 14:59 Uhr

Laut Arbeitszeitgesetz beträgt der Ausgleichszeitraum 6 Monate!

Der BR braucht die Stunden über 10 Stunden gar nicht verbieten! Sie sind bereits per Gesetz verboten!

Ergänzung weil mal wieder keine weiteren Antworten möglich sind...:

Den § 14 ArbZG wird man hier ja wohl kaum "ernsthaft" in die Diskussion einbringen wollen. Zwei Wochen kann man hier sicherlich nicht mehr als "vorübergehend" bezeichnen.

B
BrauseBär

20.09.2017 um 16:10 Uhr

Verboten? § 14 ArbZG scheint ja nicht jedem bekannt zu sein. Es wäre daher nicht ganz unwichtig zu wissen, um was für Tätigkeiten es sich überhaupt handelt.

W
Waafler

20.09.2017 um 17:02 Uhr

BrauseBär, §14 ArbZG findet hier keine Anwendung. Es ist eine Umsgtellung, die vor langer Zeit bekannt war und somit kein Notfall ist.

S
samira

20.09.2017 um 17:06 Uhr

Fragt doch mal die Gewerbeaufsicht, wie die das Ganze sehen.....

R
rsddbr

20.09.2017 um 17:46 Uhr

Dann versucht doch mit eurem Schweigen für die betreffenden MA eine zusätzliche Vergütung/Prämie zu erzwingen.

C
celestro

20.09.2017 um 17:48 Uhr

"Dann versucht doch mit eurem Schweigen für die betreffenden MA eine zusätzliche Vergütung/Prämie zu erzwingen."

Aber sonst geht es noch, oder ?

O
outofmemory

21.09.2017 um 11:41 Uhr

Oder man fordert Unterstützung für die Mitarbeiter, die das System einführen. Da die Einführung kein mittel- oder langfristiges Thema ist, sollte doch die Möglichkeit bestehen Berater/Consultants für die Software zu finden und zu beauftragen.

Ich sehe hier auch keinen Notfall, nur eine glatte Fehlplanung. Und diese Fehlplanung muss der AG dann halt mit mehr Geld für Berater/Consultants ausbügeln.

Ihre Antwort