Erstellt am 20.09.2017 um 11:47 Uhr von Pjöööng
Verstehe ich nicht!
Wieso steht der Betrieb still wenn diese AN maximal 10 Stunden am Tag arbeiten, aber nicht wenn sie mehr als 10 Stunden (11 Stunden? 12 Stunden?) arbeiten? Was passiert denn in dieser zusätzlichen Zeit?
Erstellt am 20.09.2017 um 11:55 Uhr von kratzbürste
Mangelhafte Planung ist keine Notsituation und rechtfertigt keinen Gesetzesverstoß.
Erstellt am 20.09.2017 um 11:57 Uhr von rsddbr
Das ist ein oft auftretendes Problem: Der BR wird einfach vor Tatsachen gestellt.
Jetzt muss ich natürlich fragen, inwiefern ihr der Mehrarbeit (alles über 7,5 Stunden pro Tag) zugestimmt habt. Es müsste also eine Planung gegeben haben, wonach für einen bestimmten Zeitraum für bestimmte Mitarbeiter*innen Mehrarbeit beantragt und genehmigt wurde.
Das Arbeitszeitgesetz gilt unabhängig vom Betriebsrat. Darauf solltet ihr euren AG hinweisen. Und auch auf den bevorstehenden Arbeitsausfall, wenn Mitarbeiter*innen aufgrund der Überlastung plötzlich komplett ausfallen. Vielleicht auch auf eine erhöhte Fehlerquote durch Überlastung etc. Macht deutlich, dass ihr nicht die Spielverderber seid, sondern das Arbeitszeitgesetz Grenzen vorgibt, die der AG bzw. die entsprechenden Mitarbeiter*innen überschreiten.
Erstellt am 20.09.2017 um 12:52 Uhr von Waafler
pjööng, auch wenn die AN täglich unter 10 Stunden arbeiten würden, können sie in den nächsten 4 Wochen niemals einen Ausgleich der Stunden haben, weil es die Situation nicht zulässt. Insofern hätte ich doch das gleiche Problem, wenn sie jetzt seit zwei Wochen 9,9 Stunden gearbeitet hätten.
Erstellt am 20.09.2017 um 12:54 Uhr von Waafler
kratzbürste , ja was meinst Du soll dann der BR die Stunden verbieten und wir schließen dann den Laden?
@rsddbr
Keine der Stunden ist einzeln genehmigt, sondern eine BV regelt den Einsatz bis max. 10 Stunden.
Erstellt am 20.09.2017 um 12:59 Uhr von Pjöööng
Laut Arbeitszeitgesetz beträgt der Ausgleichszeitraum 6 Monate!
Der BR braucht die Stunden über 10 Stunden gar nicht verbieten! Sie sind bereits per Gesetz verboten!
Ergänzung weil mal wieder keine weiteren Antworten möglich sind...:
Den § 14 ArbZG wird man hier ja wohl kaum "ernsthaft" in die Diskussion einbringen wollen. Zwei Wochen kann man hier sicherlich nicht mehr als "vorübergehend" bezeichnen.
Erstellt am 20.09.2017 um 14:10 Uhr von BrauseBär
Verboten? § 14 ArbZG scheint ja nicht jedem bekannt zu sein.
Es wäre daher nicht ganz unwichtig zu wissen, um was für Tätigkeiten es sich überhaupt handelt.
Erstellt am 20.09.2017 um 15:02 Uhr von Waafler
BrauseBär, §14 ArbZG findet hier keine Anwendung. Es ist eine Umsgtellung, die vor langer Zeit bekannt war und somit kein Notfall ist.
Erstellt am 20.09.2017 um 15:06 Uhr von samira
Fragt doch mal die Gewerbeaufsicht, wie die das Ganze sehen.....
Erstellt am 20.09.2017 um 15:46 Uhr von rsddbr
Dann versucht doch mit eurem Schweigen für die betreffenden MA eine zusätzliche Vergütung/Prämie zu erzwingen.
Erstellt am 20.09.2017 um 15:48 Uhr von celestro
"Dann versucht doch mit eurem Schweigen für die betreffenden MA eine zusätzliche Vergütung/Prämie zu erzwingen."
Aber sonst geht es noch, oder ?
Erstellt am 21.09.2017 um 09:41 Uhr von outofmemory
Oder man fordert Unterstützung für die Mitarbeiter, die das System einführen. Da die Einführung kein mittel- oder langfristiges Thema ist, sollte doch die Möglichkeit bestehen Berater/Consultants für die Software zu finden und zu beauftragen.
Ich sehe hier auch keinen Notfall, nur eine glatte Fehlplanung. Und diese Fehlplanung muss der AG dann halt mit mehr Geld für Berater/Consultants ausbügeln.