Erstellt am 28.04.2006 um 13:38 Uhr von paolo
Wenn eine AU vorliegt, können keine Minusstunden anfallen. s.a. EfG § 3 nur anspruch auf Entgeld würde sich nach 6 Wochen ändern.(außer bei Arb.Unf.)
Erstellt am 28.04.2006 um 15:35 Uhr von Kölner
@paolo
Übel...echt übel solche Äusserungen! Weil sie nicht stimmen!
Das Gesetz wird zudem mit "EntgFG" abgekürzt!
Erstellt am 02.05.2006 um 12:09 Uhr von sithnoppe
@kölner
Übel...Übel!!
Meinst du, dass gerd s. durch deine "Antwort" geholfen ist??
Was ist denn jetzt richtig und was falsch?