Bei Arbeitsunfähigkeit Stunden abziehen - Darf der Arbeitgeber das?
Einer unserer Mitarbeiterin (Pflegedienst) wurden während ihrer 3 monatigen Krankheit Stunden abgezogen, weil sie angeblich die Sollstundenzahl des Monats nicht erreicht hat. Der Dienstplan wird immer 1 Monat im voraus erstellt und war für sie nur fiktiv, da es abzusehen war, dass sie länger krank sein wird. Die Stunden wurden nach dem fiktiven Dienstplan berechnet (als wäre sie im Dienst) ungeachtet, dass sie krank war. Nach der AU hatte sie plötzlich 60 Stunden Minus. Wie vereinbart das sich mit der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Sie arbeitet Teilzeit (50%) bei einer Regelarbeitszeit von 19,25 Std./ Woche. Müsste sie nicht pro Krankheitsheitstag 3,85 Std. bekommen? Ist nicht im Krankheitsfall Sollstunden = Iststunden?
Community-Antworten (3)
28.04.2006 um 15:38 Uhr
Wenn eine AU vorliegt, können keine Minusstunden anfallen. s.a. EfG § 3 nur anspruch auf Entgeld würde sich nach 6 Wochen ändern.(außer bei Arb.Unf.)
28.04.2006 um 17:35 Uhr
@paolo Übel...echt übel solche Äusserungen! Weil sie nicht stimmen! Das Gesetz wird zudem mit "EntgFG" abgekürzt!
02.05.2006 um 14:09 Uhr
@kölner Übel...Übel!! Meinst du, dass gerd s. durch deine "Antwort" geholfen ist?? Was ist denn jetzt richtig und was falsch?
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