Kann der Chef Urlaub verwähren ?
Kann der Chef einem MA den Urlaub verwähren? Der Urlaubsantrag (Jahresurlaub) wurde auf wunsch der Abteilung Im Januar schriftlich einegreicht, und soll nun nicht gestattet werden. Begründung: Reparatur von Anlagen an einem Langen Wochenende. Und der Vorgesetzte des AN (Vorarbeiter) hat ebenfalls Urlaub und ist angeblich zu diesem Zeitpunkt nicht da . Darf der AG das? Und wie soll der AN sich verhalten ?
Gruss BLUE
Community-Antworten (2)
04.05.2006 um 11:18 Uhr
§ 7 Abs.1 Satz 1 Bundesurlaubsgesetz: "Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen entgegenstehen." Es kommt also darauf an, wem unter Berücksichtigung sozialer Gesichtspunkte, der Urlaub zu gewähren ist. Lt. § 87 Abs. 1 Nr. 5 Betr.VG kann der BR bei der Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze mitbestimmen, so auch bei den Auswahlkriterien wenn mehrere AN Urlaub wollen.
04.05.2006 um 21:43 Uhr
Hallo BLUE War in der gleichen Situation, im ersten Betr.zugehörigkeitsjahr,habe ich die Urlabsverschiebung noch hingenommen,im 2ten Jahr auch, im 3ten jahr wollte ich zum angegebenen Zeitpunkt Url. haben . der AG sagte nein, kuzerhand reichte ich eine einstweilige Verfügung beim Arbeitsgericht ein, Am tag der Verhandlung ging alles schnell der Vetreter der GL legte ein Papier vor , der Richter sagte ich kann in Urlaub gehen und die Sache war erledigt. Zurück im Betrieb Unterschrieb mir Mein Vorgesetzter ohne Probleme meinen Urlaubsantrag, Keiner hat je etwas gegen mich unternommen. Ich hatte die Zähne gezeigt. Gruß Greenhorn
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