Gesetzlicher Urlaub - könnte der Chef Tage streichen?
Bei uns im Betriebsrat gibt es unstimmigkeiten betreffs Urlaub. Die Frage: es gelten gesetzlich 24 Tage Grundurlaub. Gelten die auch wenn am Samstag nicht gearbeitet wird, wobei der Samstag laut Gesetz ein Regelarbeitstag ist. wir aber eine 40 h Woche haben. Oder könnte der Chef Tage streichen oder wie.
Community-Antworten (7)
11.12.2007 um 20:44 Uhr
@Jungermann44 6 Tage-Woche oder 5-Tage-Woche?
11.12.2007 um 21:33 Uhr
Klare Ansage aus dem Bundesurlaubsgesetz: § 3 Dauer des Urlaubs (1) Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage. (2) Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind. Dabei spielt die wöchentliche Arbeitszeit keine Rolle, weniger als 24 Werktage geht gar nicht !!
11.12.2007 um 21:38 Uhr
@oostown, was glaubst du, warum Kölner nachfragt?
Bei einer 5 - Tage - Woche sind das 4.8 Wochen Urlaub und bei einer 6 - Tage - Woche nur 4..........
11.12.2007 um 21:48 Uhr
@oosstown Doch geht! Nämlich 20 Tage bei einer 5-Tage-Woche...
12.12.2007 um 00:02 Uhr
Hallo,
wie schaut es denn mit den Ansprüchen aus, wenn der MA eigentlich eine vertragliche 5 Tage Woche hat, aber "freiwillig gezwungen" min. jedes 2. Wochenende arbeiten muss/soll. Das ganze abwechselnt mal Samstags mal Sonntags!?
12.12.2007 um 01:00 Uhr
@Hans Dieter Böckler Das wirft die nächsten Fragen auf ,
Was sagt der BR dazu? Und das Arbeitszeitgesetz?
12.12.2007 um 10:19 Uhr
Hallo Hans Dieter Böckler, was steht denn in dem Arbeits- oder Tarifvertrag zum Thema Urlaub?
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