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Urlaub - warum ein Muß wenn der Chef es will?

P
Paggio
Jan 2018 bearbeitet

Bei uns im Betrieb isr gerade flaute. (Sommerloch).Dieses besagte Sommerloch dauert ca.6 Wochen. Nun schickt unser Chef die lieben Mitarbeiter in den Urlaub.Einige sind froh darüber,(Hitze) andere wiederum meckern.Meine Frage: Muß ich in Urlaub gehen,(nehmen) wenn der Chef es will?.Einen Arbeitgeberverband gehören wir nicht an.

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Community-Antworten (2)

M
Miezi21

16.07.2007 um 18:13 Uhr

Hallo Paggio,

nein kann er nicht.

Guck mal dazu BUrlG § 7 Absatz 1 .

Miezi21

K
Konrad

17.07.2007 um 00:11 Uhr

Hallo Paggio es gibt Betriebe die haben saisonale Schwankungen (Sommerloch) es kann Sinn machen durch eine BV z.B. 2 Wochen Werksferien zu machen. Sicher nicht 6 Wochen! Die Vereinbarung, dass Arbeitnehmer bei Auftragsmangel des Arbeitgebers Urlaub (bezahlt oder unbezahlt) nehmen müssen, ist unwirksam, wenn Anlass und Menge der Arbeitsreduzierung nicht näher bestimmt sind. Eine solche Vereinbarung würde das wirtschaftliche Risiko des Arbeitgebers entgegen § 615 BGB auf den Arbeitnehmer "abwälzen".

LAG Nürnberg, Urteil vom 30. Mai 2006 - 6 Sa 111/06 -

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