Erstellt am 16.07.2007 um 16:13 Uhr von Miezi21
Hallo Paggio,
nein kann er nicht.
Guck mal dazu BUrlG § 7 Absatz 1 .
Miezi21
Erstellt am 16.07.2007 um 22:11 Uhr von Konrad
Hallo Paggio
es gibt Betriebe die haben saisonale Schwankungen (Sommerloch) es kann Sinn
machen durch eine BV z.B. 2 Wochen Werksferien zu machen.
Sicher nicht 6 Wochen!
Die Vereinbarung, dass Arbeitnehmer bei Auftragsmangel des Arbeitgebers Urlaub (bezahlt oder unbezahlt) nehmen müssen, ist unwirksam, wenn Anlass und Menge der Arbeitsreduzierung nicht näher bestimmt sind. Eine solche Vereinbarung würde das wirtschaftliche Risiko des Arbeitgebers entgegen § 615 BGB auf den Arbeitnehmer "abwälzen".
LAG Nürnberg, Urteil vom 30. Mai 2006 - 6 Sa 111/06 -