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Dieser Beitrag ist vor 4 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kündigung, wenn Chef im Urlaub

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Amarone
Jun 2021 bearbeitet

Hallo, ich muss, um die Frist zu wahren, meine Kündigung noch während des Urlaubs meines Chefs abgeben. Das Problem ist, dass ich die einzige Mitarbeiterin im Büro bin. Es gibt sonst nur noch einen Bauleiter und gewerbliche Mitarbeiter, die aber meist auf Baustellen sind. Da ich eh die Post bearbeite, könnte ich mit einen Eingangsstempel den Eingang dokumentieren. Reicht das aus? Ich könnte die Kündigung auch zusätzlich per Mail an meinen Chef schicken, möchte ihm aber auch nicht den Urlaub verderben. Welches ist der beste und fairste Weg?

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Community-Antworten (5)

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Relfe

23.06.2021 um 11:39 Uhr

die Kündigung muss wirksam zugehen um die Frist zu wahren. Eine mail an den Chef wäre kein wirksamer Zugang, daher kannst du ihn weiter urlauben lassen. Du musst die Kündigung schriftlich einreichen, mit Datum und Unterschrift und Dir den Eingang bestätigen lassen. Den Eingangsstempel kannst du sicher selbst draufsetzen, aber die Empfangsbestätigung muss eine berechtigte Person machen, damit Du die Zustellung nachweisen kannst. Wer vertritt den Chef? wenn Du das bist, wer würde Dich vertreten, wenn Du krank wärst? derjenige sollte den Empfang bestätigen. Sich selbst den Empfang bestätigen dürfte unwirksam sein, lässt zumindestens Spielraum für berechtigte Zweifel.

Man kann zwar auch den Zugang dadurch nachweisen, das man die Kündigung in den betrieblichen Postzugang einwirft und dieses mit Foto und Datum dokumentiert, aber die andere Variante mit Empfangsbestätigung ist immer besser.

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DummerHund

23.06.2021 um 11:45 Uhr

@Relfe Ein Kündigungsschreiben Bedarf zur Fristwahrung keiner Empfangsbestätigung. Lese dazu: https://www.arbeitsrecht.org/personalrat/kuendigung-eines-arbeitnehmers/kuendigung-per-e-mail-per-post/

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Relfe

23.06.2021 um 12:12 Uhr

@Dummerhund

da habe ich mich evt unglücklich ausgedrückt, das es einer Empfangsbestätigung benötigt wird, rechtlich muss sie wirksam zugestellt sein. (ich habe das auf den speziellen Fall bezogen)

In diesem Fall würde die Kündigende sich selbst als "Postannehmende" den Eingang bestätigen mittels Eingangspoststempel, das wäre aber "zweifelhaft"

daher sollte eine andere Person den Eingang bestätigen bzw. die Post annehmen, das ist sicherer (in diesem Fall)

K
Kjarrigan

23.06.2021 um 12:42 Uhr

Wenn es zu Amarone Aufgaben gehört die Post entgegen (Postvollmacht hat)zu nehmen (und sie noch dazu die einzige ist), sollte sie den Posteingang bestätigen können. Dem Bauleiter oder einem anderen (nicht berechtigten MA) die Kündigung zuzustellen ist kontraproduktiv, da eben nicht berechtigt.

Sie könnte auch ein Einschrieben mit Rückschein an die Firma schicken. Dann kommt zumindest der Postbote - sie (unterschreibt mit Postvollmacht die sie ja hat) den Rückschein und der wird ihr dann privat wieder von der Post zugestellt. Dann war ein Dritter (die Post) involviert.

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Amarone

23.06.2021 um 12:46 Uhr

Vielen Dank für eure Antworten. Das hilft mir schon weiter. Hatte nur noch etwas die menschliche Seite im Sinn, entweder ihm den Urlaub verderben oder hinterher die Überraschung. Aber das muss ich wohl abwägen.

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