Kündigung, wenn Chef im Urlaub
Hallo, ich muss, um die Frist zu wahren, meine Kündigung noch während des Urlaubs meines Chefs abgeben. Das Problem ist, dass ich die einzige Mitarbeiterin im Büro bin. Es gibt sonst nur noch einen Bauleiter und gewerbliche Mitarbeiter, die aber meist auf Baustellen sind. Da ich eh die Post bearbeite, könnte ich mit einen Eingangsstempel den Eingang dokumentieren. Reicht das aus? Ich könnte die Kündigung auch zusätzlich per Mail an meinen Chef schicken, möchte ihm aber auch nicht den Urlaub verderben. Welches ist der beste und fairste Weg?
Community-Antworten (5)
23.06.2021 um 11:39 Uhr
die Kündigung muss wirksam zugehen um die Frist zu wahren. Eine mail an den Chef wäre kein wirksamer Zugang, daher kannst du ihn weiter urlauben lassen. Du musst die Kündigung schriftlich einreichen, mit Datum und Unterschrift und Dir den Eingang bestätigen lassen. Den Eingangsstempel kannst du sicher selbst draufsetzen, aber die Empfangsbestätigung muss eine berechtigte Person machen, damit Du die Zustellung nachweisen kannst. Wer vertritt den Chef? wenn Du das bist, wer würde Dich vertreten, wenn Du krank wärst? derjenige sollte den Empfang bestätigen. Sich selbst den Empfang bestätigen dürfte unwirksam sein, lässt zumindestens Spielraum für berechtigte Zweifel.
Man kann zwar auch den Zugang dadurch nachweisen, das man die Kündigung in den betrieblichen Postzugang einwirft und dieses mit Foto und Datum dokumentiert, aber die andere Variante mit Empfangsbestätigung ist immer besser.
23.06.2021 um 11:45 Uhr
@Relfe Ein Kündigungsschreiben Bedarf zur Fristwahrung keiner Empfangsbestätigung. Lese dazu: https://www.arbeitsrecht.org/personalrat/kuendigung-eines-arbeitnehmers/kuendigung-per-e-mail-per-post/
23.06.2021 um 12:12 Uhr
@Dummerhund
da habe ich mich evt unglücklich ausgedrückt, das es einer Empfangsbestätigung benötigt wird, rechtlich muss sie wirksam zugestellt sein. (ich habe das auf den speziellen Fall bezogen)
In diesem Fall würde die Kündigende sich selbst als "Postannehmende" den Eingang bestätigen mittels Eingangspoststempel, das wäre aber "zweifelhaft"
daher sollte eine andere Person den Eingang bestätigen bzw. die Post annehmen, das ist sicherer (in diesem Fall)
23.06.2021 um 12:42 Uhr
Wenn es zu Amarone Aufgaben gehört die Post entgegen (Postvollmacht hat)zu nehmen (und sie noch dazu die einzige ist), sollte sie den Posteingang bestätigen können. Dem Bauleiter oder einem anderen (nicht berechtigten MA) die Kündigung zuzustellen ist kontraproduktiv, da eben nicht berechtigt.
Sie könnte auch ein Einschrieben mit Rückschein an die Firma schicken. Dann kommt zumindest der Postbote - sie (unterschreibt mit Postvollmacht die sie ja hat) den Rückschein und der wird ihr dann privat wieder von der Post zugestellt. Dann war ein Dritter (die Post) involviert.
23.06.2021 um 12:46 Uhr
Vielen Dank für eure Antworten. Das hilft mir schon weiter. Hatte nur noch etwas die menschliche Seite im Sinn, entweder ihm den Urlaub verderben oder hinterher die Überraschung. Aber das muss ich wohl abwägen.
Verwandte Themen
Inhalt eines BR-Herzens (nur für Hartgesottene aus der Psycho-Ecke...)
ÄlterLiebe Mitstreiter! Darf ich euch mein Betriebsratsherz ausschütten? Bin gerade mal wieder ziemlich Ende. Aber mehr wegen meiner BR-Kollegen... Ist ne ziemlich verzwickte Angelegenheit. Deshalb: wer ke
Wie bekommt man chefhörige Kollegen dazu, ihre Augen zu öffnen?
ÄlterUnser Arbeitgeber beutet uns aus, wo er nur kann. Und auch da, wo er eigentlich nicht kann. Es wird verlangt und gefordert ohne jede Gegenleistung. Da muss vor der Arbeitzeit bereits Zeug erledigt sei
@Fayence, Thema Urlaub - Lage und Dauer des Urlaubs
ÄlterHallo Fayence, könntest Du noch mal zum Beitrag 36216 ? Es ging darum, das ich nach Deiner Aussage auf dem Holzweg wäre, bei meiner Aussage, der AG könne den Urlaub festlegen. Ich habe noch e
Urlaub verfällt er wenn nicht unmittelbar nach Widereingliederung genommen wird
ÄlterAlter Urlaub muss der gleich / unmittelbar nach Wiedereingliederung genommen werden? Also...ich hatte bis 07.04.15 Wiedereingliederung...nach einer schweren Rücken OP...ich war insgesamt 6 Monate
Nochmal zur Urlaubsgewährung am Stück
Älter. . . da der thread über diese Thematik begrenzt war, möchte ich hier den folgenden Auszug von Haufe office reinkopieren, weil er dazu passt und meine im anderen thread geäußerte Meinung untermauert: