Erstellt am 23.06.2021 um 09:39 Uhr von Relfe
die Kündigung muss wirksam zugehen um die Frist zu wahren.
Eine mail an den Chef wäre kein wirksamer Zugang, daher kannst du ihn weiter urlauben lassen.
Du musst die Kündigung schriftlich einreichen, mit Datum und Unterschrift und Dir den Eingang bestätigen lassen.
Den Eingangsstempel kannst du sicher selbst draufsetzen, aber die Empfangsbestätigung muss eine berechtigte Person machen, damit Du die Zustellung nachweisen kannst.
Wer vertritt den Chef? wenn Du das bist, wer würde Dich vertreten, wenn Du krank wärst?
derjenige sollte den Empfang bestätigen.
Sich selbst den Empfang bestätigen dürfte unwirksam sein, lässt zumindestens Spielraum für berechtigte Zweifel.
Man kann zwar auch den Zugang dadurch nachweisen, das man die Kündigung in den betrieblichen Postzugang einwirft und dieses mit Foto und Datum dokumentiert, aber die andere Variante mit Empfangsbestätigung ist immer besser.
Erstellt am 23.06.2021 um 09:45 Uhr von Dummerhund
@Relfe
Ein Kündigungsschreiben Bedarf zur Fristwahrung keiner Empfangsbestätigung. Lese dazu:
https://www.arbeitsrecht.org/personalrat/kuendigung-eines-arbeitnehmers/kuendigung-per-e-mail-per-post/
Erstellt am 23.06.2021 um 10:12 Uhr von Relfe
@Dummerhund
da habe ich mich evt unglücklich ausgedrückt, das es einer Empfangsbestätigung benötigt wird, rechtlich muss sie wirksam zugestellt sein. (ich habe das auf den speziellen Fall bezogen)
In diesem Fall würde die Kündigende sich selbst als "Postannehmende" den Eingang bestätigen mittels Eingangspoststempel, das wäre aber "zweifelhaft"
daher sollte eine andere Person den Eingang bestätigen bzw. die Post annehmen, das ist sicherer (in diesem Fall)
Erstellt am 23.06.2021 um 10:42 Uhr von Kjarrigan
Wenn es zu Amarone Aufgaben gehört die Post entgegen (Postvollmacht hat)zu nehmen (und sie noch dazu die einzige ist), sollte sie den Posteingang bestätigen können. Dem Bauleiter oder einem anderen (nicht berechtigten MA) die Kündigung zuzustellen ist kontraproduktiv, da eben nicht berechtigt.
Sie könnte auch ein Einschrieben mit Rückschein an die Firma schicken. Dann kommt zumindest der Postbote - sie (unterschreibt mit Postvollmacht die sie ja hat) den Rückschein und der wird ihr dann privat wieder von der Post zugestellt.
Dann war ein Dritter (die Post) involviert.