Erstellt am 21.04.2006 um 11:00 Uhr von Fips
Hallo,
kleine Gegenfrage: Hat Du für Dich selber etwas in der regulären Arbeitszeit gemacht?
Natürlich sind die Leitenden Angestellten da in der "besseren" Position. Als MA kann man die Arbeiten ja ablehnen, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen. Aber das ist nicht einfach, ich weiß.
Erstellt am 21.04.2006 um 11:08 Uhr von Fayence
@ mike1976
Der Betriebsrat ist nicht Richter! Und wehe dem, der ganz ohne Schuld ist!
Erstellt am 21.04.2006 um 13:45 Uhr von Mike1976
Es geht sich mir nicht um die Arbeit während der Arbeitszeit.
Es geht sich darum, das hier Kosten in Höhe von wenigen Euro berechnet werden, tatsächlich aber das sechsfache hätte berechnet werden müssen.
Alle anderen müssen es teuer bezahlen und manche bekommen es umsonst gemacht. Wo kommen wir denn da hin ?
Erstellt am 24.04.2006 um 02:27 Uhr von Grul
Gegenfrage:
Wo kommen wir denn da hin, wenn der BR sich in jeden Mist einmischen dürfte?
Herrschaftszeiten, ein BR wir Ihr macht uns den ganzen Ruf kaputt. Lasst Euch im Geflügelzüchterverein zur Wahl aufstellen, aber bitte nicht zum BR.
Erstellt am 02.05.2006 um 13:38 Uhr von Benno_BRB
Hier eine hinterhältige Idee:
Schreibt Euch das hinter die Ohren, sammelt Beweise und wenn der leitende Angestellte eines Tages was von Euch will, oder Ihr von Ihm, dann kann man das sicher verwenden. Manchmal reicht ein einfacher Hinweis aus, um entsprechende Einsichten seines Gegeübers zu erreichen. Ansonsten könnte man das Verhalten des Leitenden auch unter "Vorteilsnahme im Amt", "Bestechlichkeit", "Diebstahl", "Verunteuung" usw. deklarieren.
Hier ist Anzeigepflicht des Geschädigten und Strafverfolgung durch die Beauftragten des Staates angesagt. Folgen: Man hat einen vorbestraften Feind mehr als vorher....
Benno