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Private Arbeiten auf Firmenkosten machen lassen...

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mike1976
Jan 2018 bearbeitet

Wir haben einen leitenden Angestellten dabei erwischt, wie er sich auf Firmenkosten sein privates Motorad in unserer Lackiererei hat machen lassen.

Darauf hin wurde schnell eine Auftragsnummer+Einfahrtgenehmigung (4 Tage nachdem das KRad schon wieder weg war !) erstellt und er bekam eine Rechnung für eine halbe Stunde Arbeit, obwohl die Arbeit fast 2 Tage in Anspruch genommen hat. Das wurde uns durch einen Arbeiter der Lackiererei erzählt.

Welche Möglichkeiten hat hier der Betriebsrat, dagegen vorzugehen ?

Schließlich geht dies ja auf unser aller Kosten.

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Community-Antworten (5)

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Fips

21.04.2006 um 13:00 Uhr

Hallo,

kleine Gegenfrage: Hat Du für Dich selber etwas in der regulären Arbeitszeit gemacht? Natürlich sind die Leitenden Angestellten da in der "besseren" Position. Als MA kann man die Arbeiten ja ablehnen, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen. Aber das ist nicht einfach, ich weiß.

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Fayence

21.04.2006 um 13:08 Uhr

@ mike1976

Der Betriebsrat ist nicht Richter! Und wehe dem, der ganz ohne Schuld ist!

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Mike1976

21.04.2006 um 15:45 Uhr

Es geht sich mir nicht um die Arbeit während der Arbeitszeit. Es geht sich darum, das hier Kosten in Höhe von wenigen Euro berechnet werden, tatsächlich aber das sechsfache hätte berechnet werden müssen.

Alle anderen müssen es teuer bezahlen und manche bekommen es umsonst gemacht. Wo kommen wir denn da hin ?

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Grul

24.04.2006 um 04:27 Uhr

Gegenfrage:

Wo kommen wir denn da hin, wenn der BR sich in jeden Mist einmischen dürfte?

Herrschaftszeiten, ein BR wir Ihr macht uns den ganzen Ruf kaputt. Lasst Euch im Geflügelzüchterverein zur Wahl aufstellen, aber bitte nicht zum BR.

B
Benno_BRB

02.05.2006 um 15:38 Uhr

Hier eine hinterhältige Idee:

Schreibt Euch das hinter die Ohren, sammelt Beweise und wenn der leitende Angestellte eines Tages was von Euch will, oder Ihr von Ihm, dann kann man das sicher verwenden. Manchmal reicht ein einfacher Hinweis aus, um entsprechende Einsichten seines Gegeübers zu erreichen. Ansonsten könnte man das Verhalten des Leitenden auch unter "Vorteilsnahme im Amt", "Bestechlichkeit", "Diebstahl", "Verunteuung" usw. deklarieren. Hier ist Anzeigepflicht des Geschädigten und Strafverfolgung durch die Beauftragten des Staates angesagt. Folgen: Man hat einen vorbestraften Feind mehr als vorher....

Benno

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