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Verbot privater Handys

T
Tanzbär
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, Kollegen, ist das Verbot von privaten Handys im Betriebsbereich eigentlich mitbestimmungspflichtig? Ich dächte ja, da Ordnung im Betrieb betreffend. Was meint Ihr?

1.18703

Community-Antworten (3)

K
Kulum

08.01.2013 um 16:03 Uhr

Nein, keine Mitbestimmung bei Verbot privater Handynutzung. Wenigstens nicht, wenn die Nutzung grundsätzlich untersagt werden soll.

Az.: 6 TaBV 33/09

G
gironimo

08.01.2013 um 16:19 Uhr

im Betriebsbereich< muss man unterscheiden zu >während der Arbeit<

Der AG kann völlig mitbestimmungsfrei verlangen, dass während der Arbeit gearbeitet wird - also die gesamte Arbeitsleistung eben diesem Vorgang zur Verfügung steht- und nicht der Arbeitnehmer durch private Handygespräche einen Teil seiner Aufmerksamkeit privaten Dingen widmet.

Ob und wo ansonsten auf dem Betriebsgelände ein privates Handy genutzt werden kann, würde ich schon der Ordnung im Betrieb zu rechnen.

T
Tanzär

08.01.2013 um 16:21 Uhr

Danke, ja es soll generell, für alle im Lagerbereich untersagt werden. Das Ziel ist mehr Arbeitssicherheit durch weniger Ablenkung (SMS, Spielchen, etc ...)

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