Erstellt am 08.01.2013 um 15:03 Uhr von Kulum
Nein, keine Mitbestimmung bei Verbot privater Handynutzung. Wenigstens nicht, wenn die Nutzung grundsätzlich untersagt werden soll.
Az.: 6 TaBV 33/09
Erstellt am 08.01.2013 um 15:19 Uhr von gironimo
>im Betriebsbereich< muss man unterscheiden zu >während der Arbeit<
Der AG kann völlig mitbestimmungsfrei verlangen, dass während der Arbeit gearbeitet wird - also die gesamte Arbeitsleistung eben diesem Vorgang zur Verfügung steht- und nicht der Arbeitnehmer durch private Handygespräche einen Teil seiner Aufmerksamkeit privaten Dingen widmet.
Ob und wo ansonsten auf dem Betriebsgelände ein privates Handy genutzt werden kann, würde ich schon der Ordnung im Betrieb zu rechnen.
Erstellt am 08.01.2013 um 15:21 Uhr von Tanzär
Danke, ja es soll generell, für alle im Lagerbereich untersagt werden.
Das Ziel ist mehr Arbeitssicherheit durch weniger Ablenkung (SMS, Spielchen, etc ...)