Erstellt am 29.01.2013 um 10:16 Uhr von Kölner
@Macjo
Was soll denn der BR in diesem Sinne mitbestimmen wollen? HACCP ist ja eindeutig und als Verbraucher würde ich auch nicht wollen, dass lasche Hygienevorschriften dazu führen, mir mein gekauftes Produkt mit Bakterien zu verschmutzen.
Man sollte als BR sagen: Okay, wir haben es früher zu lasch gehandhabt, jetzt ist gut und ab sofort gelten andere Regeln!
Erstellt am 29.01.2013 um 11:39 Uhr von gironimo
Dennoch gäbe es natürlich Punkte der Mitbestimmung. Ob die Spinde im Kantienenbereich aufgestellt werden oder anderswo zum Beispiel. Wer sitzt schon gerne bei einer Tasse Kaffee da, wo andere sich umziehen.
HACCP kenne ich nicht im Detail. Wenn sich hieraus aber noch Gestaltungsspielraum bei der Umsetzung ergeben könnte, gäbe es auch hier noch etwas mitzubestimmen. Gleiches gilt bei Maßnahmen, die sich aus der Zertifizierung ergeben.
Ich denke - trotz aller Mißstände, die natürlich beseitigt werden müssen - sollte man nicht alles klaglos hinnehmen.
Erstellt am 29.01.2013 um 21:34 Uhr von Laffo
@Macjo
das sind nur kleinere Vorboten...die Knaller kommen noch!
Was ist mit "Schwarz/Weiß-Trennung"?...Alergenen-Trennung? Jährliche Stuhlproben der Mitarbeiter..? Unangekündigte Händeabklatschproben..? Externe unangekündigte Audits..?
Wenn ein großer gelb/blauer Handelskonzern dem Kekserfinder die Pistole auf die Brust setzt & sagt:"So macht ihr das!!" ansonsten für ca. 1/3 der Produktionsmenge auf Wiedersehen!! Was machst du da als BR? ....Versuchen mitzugestalten!!!!! Nicht nur Ja & Amen sagen! Auch Forderungen zum Wohlergehen der Mitarbeiter aufstellen!!! z.B. bezahlte Umziehzeit(Rüstzeit)!!!Mehrere H2O-Automaten fordern!!etc.
Zusätzliche(verlängerte) Pausenzeiten aufgrund der längeren Wege zur Pause(im Kantinenbereich) o. zusätzliche Aufenthaltsräume außerhalb des Hyänebereichs...
Übrigens unterliegen Hygienerichtlinie der Mitbestimmung!
Erstellt am 30.01.2013 um 13:08 Uhr von seesee
Also über dieses Hygieneprogramm weiß ich nichts, aber das Geschilderte betrifft doch ganz klar § 87 Abs. 1 Nr 1: Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb.
Seid Ihr ein neuer Betriebsrat?
Erstellt am 30.01.2013 um 13:19 Uhr von Betriebsratten
Prüft doch mal was in der HACCP für Euren Fall genau drinsteht-notfalls zusammen mit einem innerbetrieblichen Experten den der BR hinzuziehen kann.
Ansonsten hilft vielleicht auch die Gefährdungsbeurteilung weiter. Ggf. lässt sich Einfluss nehmen WIE erforderliche Massnahmen umgesetzt werden.
Und im übrigen seid froh-mein letzter Laden wurde von einem Rabbi zertifiziert ob er koscher ist. DAS macht Freude......DAS sind Anforderungen...
Gruss von den Betriebsratten