Erstellt am 20.06.2013 um 14:49 Uhr von pillepalleTR
Die Zurverfügungstellung von Umkleideräumen ist in der Arbeitsstättenverordnung geregelt (§5 Abs.2 ArbStättV)
Bzgl der Reinigung: schau mal unter
LAG Düsseldorf, Urteil vom 26.04.2001 - 13 Sa 1804/00 in AuR 2002, 274
nach.
Gibt es in eurem Betrieb einen BR?
Falls ja, weißt du, was du zu tun hast. Falls nein, besteht auch Handlungsbedarf ;-)
Erstellt am 20.06.2013 um 14:50 Uhr von Rattle
Hallo,
Arbeitsstättenverordnung §6, vielleicht hilft dir das weiter.
MFG
Erstellt am 20.06.2013 um 14:58 Uhr von pillepalleTR
Rattle hat natürlich Recht: §6 ist der richtige! Sorry.
Erstellt am 20.06.2013 um 17:17 Uhr von petrus
Eine kleine Übersicht findet sich hier: http://www.hwk-koeln.de/Aus_und_Weiterbildung/02_Berufsausbildung/11_Ratgeber_Ausbildungsrecht/Arbeitskleidung.html
Die Seite ist zwar in erster Linie an Azubis gerichtet, dürfte aber inhaltlich auch auf "normale" Arbeitnehmer anwendbar sein...
Erstellt am 20.06.2013 um 17:55 Uhr von mitleserinnenn
Die Hilfestellung wurde dem Virgesetzten ja klar gemacht, wenn dem AG Kosten für das Waschen entstehen, gibtves Personalabbau, also Kündigungen. Das hat dann für die Betroffenen zwarvdue Folge, dass sie due Kleidung nicht mehr waschen müssen, ob dieses aber besser ist??
Erstellt am 21.06.2013 um 07:14 Uhr von Tanzbär
Glaubt hier wirklich einer, dass der AG übriges Personal (für das er offensichtlich keine Arbeit hat) NICHT abbaut, nur weil man seine Klamotten jetzt selber wäscht?
Schöne heile Welt!
Erstellt am 21.06.2013 um 08:55 Uhr von Kulum
"wenn dem AG Kosten für das Waschen entstehen, gibtves Personalabbau, also Kündigungen"
Um Gottes Willes, wer oder was verleitet dich zu solch absurden Thesen?
Erstellt am 21.06.2013 um 09:14 Uhr von pillepalleTR
@Kulum: es ist nicht der Fragesteller, der solche Thesen aufstellt, sondern der AG!
Siehe ursprüngliche Frage: "Unser Vorgesetzter wurde dann von der GF vor die Entscheidung gestellt entweder Personal zu reduzieren oder anderweitig zu sparen. "
Es scheint bei einigen AG an der Tagesordnung zu sein, so oder so ähnlich zu drohen.
Erstellt am 21.06.2013 um 09:34 Uhr von blackjack
Hoffentlich dürfen sich die MA noch im Betrieb waschen (duschen), ohne das aus Kostengründen Entlassungen anstehen.
Erstellt am 21.06.2013 um 09:54 Uhr von gironimo
Brownstock, fragst Du als BR oder gibt es einen BR bei Euch?
Als BR müsste man ja mit dem AG den Gesamtvorgang klären und sich mit ihm einigen. Das gilt für die Frage des Tragens der Dienstkleidung überhaupt (wenn es keine gesetzlich zwingende Vorschrift gibt) und dann welcher und wo im Betrieb. Ebenso (wenn es keine tarifliche Regelung gibt) wo die Arbeitszeit beginnt und natürlich auch die Reinigungsfrage.
Ihr solltet also eine BV "Arbeitskleidung" anstreben. Eine Dienstanweisung ohne Mitbestimmung kann es da so pauschal nicht geben.
Erstellt am 21.06.2013 um 13:48 Uhr von Kulum
pillepalleTR
Ich meinte nicht den AG oder Fredersteller sondern mitleserinnen. Das AG auch mal solchen Stuss erklären ist schon klar. Aber wie kann man eine solche Phrase in der Argumentation übernehmen??? Mit anderen Worten hat sie gesagt: Der Chef hat doch gesagt was passiert wenn er weiter diese Kosten tragen soll, also haltet lieber die Füße still. Und da schüttelt es mich einfach.
Andererseits, wenn der Chef das sagt, muss ja was dran sein. Is ja schließlich n furchtbar schlauer und wichtiger und überhaupt ....
Erstellt am 21.06.2013 um 14:47 Uhr von Kölner
@all
Wer sich als BR den Erpressungsmärchen eines AG hingibt, hat noch nicht so ganz verstanden worum es in der Interessenvertretung geht...
Erstellt am 21.06.2013 um 16:40 Uhr von pillepalleTR
Sorry, Kulum, da hab ich nicht ganz aufgepasst. Mea culpa.
Aus "privaten" Streitigkeiten halt ich mich aber lieber mal raus.... ;-)