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Hallo zusammen,
Meine Frage ist ob irgendwer schon mal ein BV erstellt bzw gefunden hat was den Umgang mit Privater Handynutzung am Arbeitsplatz regelt. Da dieses Theme gerade bei uns hochkommt oder Vieleicht paar tips hat zur Erstellung hat.
Erstellt am 29.01.2012 um 15:23 Uhr von Betriebsrätin
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 30.10.2009
- 6 TaBV 33/09 -
Handyverbot: Arbeitgeber kann Handynutzung am Arbeitsplatz verbieten.
Ein Arbeitgeber kann seinen Mitarbeitern verbieten am Arbeitsplatz private Handys zu nutzen. Dieses Verbot kann ohne Zustimmung des Betriebsrates erfolgen, entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in Mainz.
Nutzung des Handys per Dienstanweisung untersagt
Zu der neuen Dienstanweisung, die die Nutzung von privaten Handys während der Arbeitszeit verbot, wurde der Betriebsrat nicht angehört. Daher wandte sich der Betriebsrat gerichtlich gegen diese Dienstanweisung. Er meinte, dass es sich bei der Benutzung von privaten Mobiltelefonen um ein mitbestimmungspflichtiges Ordnungsverhalten i. S. v. § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG handele, so dass bei dessen Untersagung ein Mitbestimmungsrecht bestünde. Hieraus resultiere ein Unterlassungsanspruch.
Betriebsrat will Dienstanweisung stoppen
Gericht weist Antrag des Betriebsrats ab
Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz wies den Antrag ab. Nach Auffassung des Gerichts müsse diesem Verbot nicht vom Betriebsrat zugestimmt werden
Also,
warum sollte sich hier ein AG auf eine BV einlassen welche dem AN Rechte zugesteht die er nicht hat??
Erstellt am 29.01.2012 um 15:45 Uhr von NoPain
@Betriebsrätin,
weil es möglicherweise Gründe gibt die ein Nutzung privater Handy doch erlauben würde? Welche? Na rate mal ;) Und da es noch kein BAG oder EuGH Urteil dazu gibt, ist so ziemlich alles noch möglich ;)
Erstellt am 29.01.2012 um 16:01 Uhr von Betriebsrätin
NoPain,
die Sache hat auch vor dem BAG keine Chance, denn siehe Begründung in der Entscheidung. Radiohören ist pasive, daher hier MB, Handynutzung ist aktiv und daher wird die Arbeit unterbrochen.
Jeder AG mit einigermaße Rechtskenntnis oder Fachanwalt kennt oder findet das Urteil. Oder aber AG gibt einfach "private Handynutzung am Arbeitsplatz" in Suchmaschinen ein. Daher kommt es hier dann noch nicht mal zur Einigungsstelle, da es für diese keinen Rechtsgrund gibt.
Denn die Handynutzung ist ein Verstoß gegen seine Arbeitspflicht. Weiter kann es berechtigte Sicherheitsgründe geben welche dieses auch noch verstärken. Auch weil Handys heute ja viel mehr können.
Erstellt am 29.01.2012 um 16:06 Uhr von peanuts
"weil es möglicherweise Gründe gibt die ein Nutzung privater Handy doch erlauben würde? "
Um "Einzelschicksalen" gerecht werden zu können, bedarf es keiner BV.
Außerdem soll es tatsächlich Pausen geben... und während dieser wird man sein Handy nutzen dürfen.
Es ist ja schon krankhaft, dass Menschen meinen, jederzeit & überall per Handy erreichbar sein zu müssen oder ihr privates Umfeld erreichen zu können.
Erstellt am 29.01.2012 um 16:23 Uhr von NoPain
Wenn ich z.B. Kinder habe die in der Schule sind oder im Kindergarten, Krippe?
Wenn ich dauerhaft Pfegebedürftige in meinem Haushalb leben habe?
Wenn mein Lebenspartner - Mann, Frau - allein krank Zuhause liegt?
Wie will mich mein Vermieter erreichen wenn es brennt oder Wasserschäden gibt?
Achso, ich vergas, ist ja nicht sein Problem oder doch? ;)
Wie sieht es mit Handynutzung i.V.m. einem Headset aus? Auch Stichwort "Radiohören"
Wie will der AG z.B. beim Radio- oder Musikhören über ein Headset mitbekommen ob ich telefoniere oder nur Mitsinge? Will er mir dann mein Handy und / oder Headset zur Probe wegnehmen?
Klar, es gibt selbstverständlich auch Gründe bzw. Bereiche wo ein Handy wirklich stört oder Störungen verursacht, da muss auch ein Handyverbot gelten oder bei AN die durch das Telefonieren regelmässig ihre Arbeitsleistungen reduzieren aber per se halte ich ein solches generelles Verbot von jedem und überall für Gängelung! Da muss ich sich dann der AG auch nicht wundern wenn die Klozeiten zunehmen oder will er dieses auch noch zeitlich begrenzen? ;)
Erstellt am 29.01.2012 um 16:44 Uhr von gironimo
ich kann ehrlich gesagt den Argumenten des LAG auch nicht so richtig folgen - auch wenn ich eher ein Handymuffel bin. Das Urteil ist nicht schlüssig.
Aber abgesehen von dem Aspekt, dass der AG möglicher Weise berechtigt ist ein totales Handyverbot auszusprechen, muß er es ja nicht tun, sondern kann sich mit dem BR auf Nutzungsregeln einigen.
Erstellt am 29.01.2012 um 16:47 Uhr von kunzundhinz
NoPain
Wie hast Du das alles vor den Handyzeit gemacht?? Auch damals sollen schon Menschen gelebt haben welche dann sogar vergleichbare Themen hatten und diese auch regeln konnten.
in sofern ist penauts zuzustimmen!
Erstellt am 29.01.2012 um 16:56 Uhr von NoPain
@kunzundhinz,
hehehe, dann müsste auch die Frage erlaubt sein, wie haben die Menschen damals nur ohne Gewerkschaften und MBR arbeiten können? Nur damals haben sich andere für Rechte der Nachkommer die Schädel einschlagen lassen. Durch Technik wird vieles erleichtert, anderes erschwert zugegeben aber im großen und Ganzen nennt man soetwas Fortschritt und daraus sollte kein Rückschritt gemacht werden, denn AN sind u.U. auch vom AG per Handy erreichbar, zumindest für absolute Notfälle, die ja auch mal vorkommen sollen ;)
Erstellt am 29.01.2012 um 16:57 Uhr von MonaLisa
bei Streitigkeiten um den Gebrauch von privaten Handy's während der Arbeitszeit wird der AG in den meisten Fällen ein totales Verbot aussprechen!
Wenn ein Kollege sein Auto in einer Zeitung zum Verkauf anbietet und dazu seine private Handynummer angibt, kann es nicht sein, dass der AG die Verkaufsgespräche bezahlt.
Das Argument, bei Notfällen für die Familie usw. erreichbar zu sein, zieht nicht!
Jede Firma hat Telefon und jeder Kollege in der Firma ist telefonisch zu erreichen!
Erstellt am 29.01.2012 um 17:08 Uhr von NoPain
@MonaLisa,
Das erzähl mal einen Opelaner, der seinen Alten verkaufen will um sich einen neuen zu kaufen ;)
Im Ernst, um bei Deinem Beispiel zu bleiben, wo bezahlt der AG die Verkaufsgespräche wenn der AN über sein Headset telefoniert und dabei weiter seinen Job macht?
Das Argument, bei Notfällen für die Familie usw. erreichbar zu sein, zieht nicht!
Jede Firma hat Telefon und jeder Kollege in der Firma ist telefonisch zu erreichen!
Steht wo bzw, woher weisst Du das? Also wenn ein Maler, Elektriker, Maurer oä. Handwerker gerade auf Baustellen sind, wie kann man sie da erreichen? Taxifahrer, Fernfahrer, Aussendienstler u.v.v.a. wie kann man sie erreichen? Wir reden hier nicht nur über Bürojobler oder Beamte ;)
Gerade die Aussage "zieht nicht", Direktionrecht sagt Dir was und wie es einzusetzen ist?
Und wieder ein Nachtrag:
Wenn jeder AN sowieso über die Firma zu erreichen ist, worauf stützt sich dann das private Handyverbot? Trotz? "Ich Chef du nur unterste Strufe und hast zu gehorchen!"?
Erstellt am 29.01.2012 um 17:45 Uhr von MonaLisa
@NoPain,
einem potentiellen Käufer deine Schrottmühle die Vor- und Nachteile am Headset klarmachen und dabei den Kopf bei der Arbeit haben? Darüber würde ich gern mit deinem AG diskutieren..........
Du fragst, worauf sich ein privates Handyverbot stützt? Worauf wohl??
Übrigens ist gerade das leidige private Handy telefonieren während der Arbeitszeit ein klassischer Fall von Direktionsrecht, von dem der AG sicher Gebrauch macht!
Für mich ist sogar fraglich, ob sich mit diesem Thema eine BV bauen liesse, die auch noch Sinn hätte........
Erstellt am 29.01.2012 um 18:04 Uhr von NoPain
@MonaLisa,
ich würde da generell keine BV für abschließen wollen, denn das Direktionsrecht ist ausreichend und die in Ansruchnahme des gleichen nach billigen Ermessen auch ;) Wenn es wichtig ist und ich telefonieren muss ohne meine arbeitsvertraglichen Pflichten zu verletzen, kann der AG gerne den § 106 GewO ziehen, entstünde mir dadurch ein Schaden, würde ich ihm den ans Knie nageln!
Erstellt am 29.01.2012 um 19:08 Uhr von mainpower
Hallo,
die vom AG bezahlte Arbeitszeit gehört dem AG. Bei Nötfällen gibt es das Firmentelefo und da hat bestimmt niemand etwas dagegen wenn man da Angerufen wird. Alles anderen hier ins Spiel gebracht Szenarien würde ich ausser acht lassen.
Erstellt am 29.01.2012 um 19:15 Uhr von MonaLisa
@mainpower,
auf den Punkt gebracht! :-)
Erstellt am 29.01.2012 um 19:20 Uhr von NoPain
@mainpower,
die vom AG bezahlte Arbeitszeit gehört dem AG.
Mit Verlaub aber das ist Blödsinn!
Bei Nötfällen gibt es das Firmentelefo und da hat bestimmt niemand etwas dagegen wenn man da Angerufen wird.
Sach ma, haste Dir überhaupt ma die Mühe jemacht dat janze Thema durchzulesen?
Alles anderen hier ins Spiel gebracht Szenarien würde ich ausser acht lassen.
Verstehe! Ok, dann iss ja jut, dachte schon datit Bereiche im Leben eines AN bei der Arbeit jibt wo der nisch über dit Firmentelefon zu erreischen iss, danke, jetzt bin ick escht beruhicht!
Ne ick will nicht stänkern, die Ignoranz einiger gegenüber den Gegebenheiten und Unterschieden von unentlich vielen Berufen und Berufszweigen ist aber escht nich auszuhalten!
Erstellt am 30.01.2012 um 07:40 Uhr von Lernender
wie immer gibt es mehrere Möglichkeiten das ganze zu betrachten. Denkt mal an VW und die Abmachung keine mails nach Feierabend zu versenden.
Wenn nun ein AG Interesse daran hat , dass der Arbeitnehmer auch nach Feierabend dienstlich ans Handy geht, kann man durchaus davon ausgehen das er zugeständnisse macht beim privaten telefonieren. Gerade im Außendienst weit verbreitet.
Erstellt am 30.01.2012 um 11:40 Uhr von mainpower
@Lernender,
das war nicht gefragt,es ging nur um das private Telefonieren während der Arbeitszeit.
Erstellt am 30.01.2012 um 11:44 Uhr von Lernender
@mainpower
ergänzend zu Antwort 16, beim privaten telefonieren während der AZ.