Erstellt am 19.04.2006 um 09:18 Uhr von Frank B.
Hier stellt sich natürlich die Frage nach der Arbeitszeitverteilung. Bei uns wird z.B. im vollkontinuierlichen Schichtsystem rund um die Uhr gearbeitet. Vielleicht solltet ihr euch einmal über die Schichtverteilung Gedanken machen. Wenn ihr ständig zusätzlich an Feiertagen arbeiten müßt, wie sieht es mit der Vergütung aus, gilt ein Tarifvertrag?
Erstellt am 19.04.2006 um 09:54 Uhr von Automatix
Hallo Nenyah,
bei uns im Unternehmen ist die Situation ganz ähnlich! Ach wir stehen -zum Glück- mit vollen Auftragsbüchern da und sind auf vielen Positionen eher unterbesetzt. Da wir im Anlagenbau tätig sind und fast ausschließlich Projektgeschäft betreiben ist sowohl der Auftragseingang, als auch die tatsächlich benötigten Stunden sehr schwer zu kalkulieren.
Unser Unternehmen ist nicht im AG-Verband und die Zahl der gewerkschaftlich organisierten Arbeitnehmer dürfte gegen Null tendieren.
Grundsätzlich arbeiten wir alle Gleitzeit. Zwischen Weihnachten und Hl.3-König haben wir immer zwei Wochen Betriebsruhe. Mitarbeiter mit genügend Gleitzeit-Plus können dieses dann entsprechend abbauen. Alle anderen MA können entweder Urlaub nehmen oder zur Arbeit erscheinen.
Wir haben alle 40 h Arbeitsverträge. Das Gleitzeitplus kann (wenn es die Arbeit erlaubt) mit entsprechender Genehmigung abgefeiert werden. Allerdings verfallen bei uns auch die übers Jahr angesammelten und noch nicht abgefeierten Gleitzeitstunden am Jahresende (nach Hl.3-König).
Das Gleitzeitplus entsteht meist durch die viele Arbeit und die von aussen vorgegebenen Termine der Kunden. Jeder Mitarbeiter ist eigenverantwortlich für die Einhaltung der Termine verantwortlich. Somit wir er im Interesse des Projektes quasi freiwillig Gleitzeiplus bzw. Wochenend-/Feiertagsarbeit machen- natürlich nur wenn es unbedingt nötig ist- ohne dass dies irgend jemand anordnen müsste.
Als Gegenleistung gibt es ein Prämiensystem, das den Mitarbeiter entsprechend beloht. Daher gibt es auch keine Anordnung von Wochenend-oder Feiertagsarbeit und die Betriebsruhe um Weihnachten steht auch jedem zu. Würde die Geschäftsleitung dies einseitig aufkündigen, würden die MA sich entsprechend drauf einstellen (nach dem Motto: Ich arbeite nur noch soviel wie ich muß und lasse kein Gleitzeitplus mehr verfallen ...).
Das ganze System ist also recht ausbalanciert! Die Mitarbeiter sind entsprechend motiviert, das Unternehmen ist erfolgreich, die Kunden sind sehr zufrieden.
Verschweigen darf man allerdings nicht, dass dieses Modell sicher nicht auf alle Unternehmen/Branchen übertragbar ist. Außerden ist ein solches Unternehmen recht selektiv was die Mitarbeiter betrifft: Entweder man arrangiert sich mit dem System und wird glücklich, oder man verlässt es früher oder später. Außerdem dürfte ein solches Modell nicht bzw. nur schwer in Unternehmen mit Tarifbindung machbar sein.
Man kann sich nun überlegen eine entsprechnede Betriebsvereinbarung zu schließen. Z.B. könnte man eine feste Betriebsruhe an Weihnachten vereinbaren, die durch entsprechende Gleitzeit oder Urlaub abgedeckt werden kann. Weiterhin den Verzicht, oder die Beschränkung von Feiertags-/Wochenendarbeit.
Als Gegenleistung für das Unternehmen könnte man die Flexibilisierung der Arbeitszeiten anbieten (Mehrarbeit an Werktagen auf Gleitzeitbasis ohne, dass zuschlagspflichtige Überstunden angeordnet werden müssen ,...)
Wichtig ist dabei auch eine extra (leistungsabhängige) Entlohnungskomponente einzuführen.
Solche Modelle sind natürlich viel leichter in nicht tarifgebundenen Unternehmen zu realisieren. Außerdem muß dies natürlich von einer breiten Mehrheit der Mitarbeiter mitgetragen werden. Gewerkschaften (so notwendig diese auch sind) sind dabei häufig eher hinderlich.
Erstellt am 19.04.2006 um 19:14 Uhr von Nenyah
Vielen Dank Automatix für die ausführliche Antwort, das bringt mich doch gleich schon mal ein Stückchen weiter!
Vielen Dank auch Frank B., bei uns wird in zwei Linien gearbeitet, einmal Vollkonti, und einmal im 3-Schichtsyytem, und da möchten wir der Belegschaft zuliebe auch nicht von weg. vergütet wird ganz normal, die zusätzliche Arbeit in Gutzeit, und Zuschlagszahlungen nach Gesetz.
Gruß
Nenyah
Erstellt am 08.05.2006 um 18:48 Uhr von Schwabenmaus
Hallo zusammen,
ich nutze dieses Thema mal um von unserem Problem zu berichten.
Wir wurden von einem dänischen Unternehmen gekauft.
Dies hatte unteranderem zur Folge, daß wir seit ca 5 Wochen mit einer Systemumstellung zu kämpfen haben.
Um die Arbeit abzufangen waren nun Kolleginnen und Kollegen bereits 2 Samstag und Sonntage hintereinander im Betrieb,
aber die Dunkelziffer liegt höher.
Ich wurde von meinem 5 köpfigen Gremium zurückgepfiffen, daß ich nichts sagen soll.
Heute kommt eine Mail von dem zuständigen Vorgesetzten an die Personalbearbeiterin, sie solle doch bitte für nochmals 2 Tage den Leuten Geld bezahlen, es gäbe keine Antrag und sei mit dem BR abgestimmt.
Abgestimmt dahingehend, daß ich ihm sagte er solle sich bitte darum kümmern, daß die KollegInnen ihr Geld bekommen.
ich will sie ja nicht dafür strafen.
Ich habe mich heute etwas mit dem Thema beschäftigt.
Und habe festgestellt, daß es absolut unzulässig ist was da lief.
Jetzt würde ich gerne auf diese Mail antworten mit Kopie an den Geschäftsführer.
Aber ich weiß nicht wie ichs formulieren soll.
ich will nicht drohen sondern nur auf das Arbeitszeitgesetz hinweisen und wie sie sich in Zukunft verhalten sollen.
Hat jemand eine Vorschlag zur Formulierung?
Danke und Grüßle
Moni