Ich bin für eine Tageszeitung tätig. Wir werden nach dem Tarif für Zeitungsverlage bezahlt.
Daraus ergibt sich alle vier Wochen ein Sonntagsdienst. Den freien Tag hierfür haben wir bisher fest am Freitag genommen.
Da sich diese Regelung als schwierig erwies, bat uns unser Abteilungsleiter, flexibler mit den freien Tagen umzugehen.
D. h. falls es personell nötig ist, sollen wir zeitnah unseren freien Tag von Freitag auf Tag X verschieben.
Nun stellt sich die Frage, wie es sich mit jenen freien Tagen verhält, die auf einen Feiertag fallen, z. B. Karfreitag.
Fällt dieser Tag dann weg? Oder wäre es ein Akt des gegenseitigen Einverständnisses, auch diesen Tag verschieben zu dürfen?