Erstellt am 25.11.2005 um 09:09 Uhr von Kölner
So ganz eindeutig lässt sich da keine Antwort finden. Ich habe mal die Kommentare zur GewO und dem BGB nachgesehen. Da steht so nix drin...ausser, dass man auch als Zeugnisschreiber das Benachteiligungsverbot als AG, der ein Zeugnis schreibt, zu beachten hat.
Wenn Du über Deine Tätigkeit für den BR nichts im Zeugnis stehen haben willst, dann würde ich darauf bestehen und ähnlich wie Du es schriebst begründen.
Viel Erfolg
Erstellt am 25.11.2005 um 10:58 Uhr von Elena
Hallo, ich würde da nicht so ein Problem sehen, da der AG lt. § 40 BetrVG dem BR Büropersonal zur Verfügung zu stellen hat. Das heißt, du hast nur Aufgaben erledigt, die dir der Arbeitgeber aufgegeben hat. Das dürfte keinen "negativen" Aspekt in deinem Zeugnis hervorrufen.
Erstellt am 26.11.2005 um 00:23 Uhr von Ramses II
Mit der Argumentation dass dem Leser asoziiert wird, Du seist selber BR-Mitgleid gewesen lässt sich das sicherlich aus dem Zeugnis verbannen.