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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

BR-Sekretärin - Kann Tätigkeit für den BR im Zeugnis auch verschwiegen werden ?

S
Susanna
Aug 2017 bearbeitet

Hallo, bin Sekretärin mit Sachbearbeitungsaufgaben für einen Betriebsrat und möchte ein Zwischenzeugnis. Ich bin selber kein BR-Mitglied.

Kann ich darauf bestehen, dass die Tätigkeit für den BR im Zeugnis verschwiegen wird und ich stattdessen mit einer Personalsachbearbeiterin gleichgestellt werde? Bei BR-Mitgliedern darf die Tätigkeit für den BR ja auch nur mit in Zeugnis, wenn es vom Arbeitnehmer gewünscht wird.

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Community-Antworten (3)

K
Kölner

25.11.2005 um 10:09 Uhr

So ganz eindeutig lässt sich da keine Antwort finden. Ich habe mal die Kommentare zur GewO und dem BGB nachgesehen. Da steht so nix drin...ausser, dass man auch als Zeugnisschreiber das Benachteiligungsverbot als AG, der ein Zeugnis schreibt, zu beachten hat. Wenn Du über Deine Tätigkeit für den BR nichts im Zeugnis stehen haben willst, dann würde ich darauf bestehen und ähnlich wie Du es schriebst begründen. Viel Erfolg

E
Elena

25.11.2005 um 11:58 Uhr

Hallo, ich würde da nicht so ein Problem sehen, da der AG lt. § 40 BetrVG dem BR Büropersonal zur Verfügung zu stellen hat. Das heißt, du hast nur Aufgaben erledigt, die dir der Arbeitgeber aufgegeben hat. Das dürfte keinen "negativen" Aspekt in deinem Zeugnis hervorrufen.

RI
Ramses II

26.11.2005 um 01:23 Uhr

Mit der Argumentation dass dem Leser asoziiert wird, Du seist selber BR-Mitgleid gewesen lässt sich das sicherlich aus dem Zeugnis verbannen.

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