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Provision im Krankheitsfall

S
Silke
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,, ein MA von uns arbeitet auf Provisionsbasis, d. h. ein Teil ist Festgehalt, der Rest abhängig vom Jahresumsatz. Nun war der MA aufgrund einer Knieoperation 3 Monate krank. Das Krankengeld wurde auf Basis des Festgehalts gezahlt. Wie sieht es mit der Provision aus? Nach unserer Meinung muss die Firma die Provision zu 100 % auszahlen (wird im Urlaub ja auch gemacht) zumal der MA von zuhause aus die Kunden weiter telefonisch betreut hat. Er hat aber nur ca. 70 % der Provision erhalten. Wie ist die rechtliche Grundlage in einem solchen Fall? Kann der MA verlangen, dass ihm der Rest der Provision ausgezahlt werden? Vielen Dank schon jetzt für eine Antwort.

2.80201

Community-Antworten (1)

V
viktor

06.04.2006 um 12:50 Uhr

Wenn der Umsatz dem Mitarbeiter zuzuordnen ist - also z.B. aus der Tätigkeit vor der Krankheit oder während der Krankheit von zu Hause - hat er aus meiner Sicht auch vollen Anspruch auf die Provision. Zu beachten wären eventuelle tariflichen Regelungen, Betriebsvereinbarungen oder ggf. auch individuelle Regelungen im Arbeitsvertrag

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