Hallo,,
ein MA von uns arbeitet auf Provisionsbasis, d. h. ein Teil ist Festgehalt, der Rest abhängig vom Jahresumsatz. Nun war der MA aufgrund einer Knieoperation 3 Monate krank. Das Krankengeld wurde auf Basis des Festgehalts gezahlt. Wie sieht es mit der Provision aus? Nach unserer Meinung muss die Firma die Provision zu 100 % auszahlen (wird im Urlaub ja auch gemacht) zumal der MA von zuhause aus die Kunden weiter telefonisch betreut hat. Er hat aber nur ca. 70 % der Provision erhalten. Wie ist die rechtliche Grundlage in einem solchen Fall? Kann der MA verlangen, dass ihm der Rest der Provision ausgezahlt werden?
Vielen Dank schon jetzt für eine Antwort.