Hallo und vorab schon mal danke.

Folgende Konstellation:
AZUBI steht jetzt kurz vor der Prüfung. In Folge einer Grunderkrankung kam es während der Ausbildung zu hohen Fehlzeiten. Im Ausbildungsvertrag der mit der Schule abgeschlossen wird steht folgender Passus:

"Auf die Dauer der Ausbildung werden angerechnet Unterbrechungen durch Krankheit...bis zur Dauer von 60 Tagen während der gesamten Ausbildung."

Die Betroffene kommt hier deutlich drüber und liegt bei etwa dem Doppelten. Der Arbeitgeber verlangt nun mit Verweis auf den Ausbildungsvertrag dass die Differenz nach Ausbildungsende abgearbeitet werden soll, also nach Zeugnisvergabe und Überreichung Zertifikat.

Ist dies überhaupt möglich? Wenn überhaupt hätte doch die Schule die Berechtigung nicht zur Prüfung zuzulassen. Da gibt es aber anscheinend keine Probleme.

Grüße
Hr. Peppschmier