Erstellt am 14.05.2018 um 11:08 Uhr von ickederdicke
Krank ist immer krank, da wird nichts nachgearbeitet.
Du schreibst es schon selber, wenn die Schule mitspielt ist alles ok.
Hat der Azubi ggf. ( da du von Grunderkrankung schreibst ) einen Grad der Behinderung ?
Erstellt am 14.05.2018 um 11:14 Uhr von Hr.Peppschmier
Ein Grad der Behinderung liegt vor. Höhe mir leider nicht bekannt.
Erstellt am 14.05.2018 um 12:21 Uhr von wdliss
§21 BBiG:
(1) Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit. Im Falle der Stufenausbildung endet es mit Ablauf der letzten Stufe.
(2) Bestehen Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss.
D.h. auch wenn der AG meint, dass nach Ausbildungsvertrag nachgearbeitet werden müsste ist dieser Vertrag Geschichte. Wenn er den Betroffenen darüber hinaus beschäftigt könnte man vielmehr annehmen, dass der Ausbildungsvertrag in eine Festeinstellung übergegangen ist.
Erstellt am 14.05.2018 um 12:26 Uhr von moreno
Der Grad der Behinderung ist doch egal. Wenn zu viele Fehlzeiten vorliegen kann es sein, dass der Azubi nicht zur Prüfung zugelassen wird. Ein Nacharbeiten von krankheitsbedingten Fehltagen? Da würde ich mal den AG fragen ob er den Schuss nicht mehr gehört hat :-)
Erstellt am 14.05.2018 um 13:26 Uhr von Pjöööng
Es ist hier völlig unklar was das für ein Ausbildungsverhältnis ist.
Wieso gibt es einen Ausbildungsvertrag mit der Schule? wer sind da die Vertragspartner?
Erstellt am 14.05.2018 um 14:46 Uhr von ickederdicke
@ moreno,
Bei manchen Behinderungen ergeben sich Erleichterungen der Prüfungen während einer Ausbildung.
Erstellt am 14.05.2018 um 16:01 Uhr von moreno
Na die Schule ist ja nicht das Problem!
Erstellt am 15.05.2018 um 09:30 Uhr von Hr.Peppschmier
Es kam etwas Licht ins Dunkel.
Die Sache mit dem Nacharbeiten ist nicht auf dem Mist des Ag gewachsen. Vielmehr hat die Schule den AG kontaktiert und dies als Lösung vorgeschlagen. Andernfalls wäre die betroffene Schülerin nicht zur Prüfung zugelassen worden.
Der AG fühlt sich auch eher unwohl mit der Regelung. Bringt auch noch einiges mit sich. Was ist zum Beispiel wenn die Betroffene während der Nacharbeitszeit krank wird? Muss dies dann ebenfalls wieder nachgearbeitet werden?
Insgesamt leider eine sehr unsaubere Lösung. Andererseits hat die Betroffene natürlich ein großes Interesse zur Prüfung zugelassen zu werden.