W.A.F. LogoSeminare

Arbeitsunfall wird vom Ausbilder nicht gemeldet

S
Sascha.Dz
Mrz 2021 bearbeitet

ich hatte gestern einen kleinen Arbeitsunfall, es ist zwar keine große verletzung, war halt gestern dann auch noch beim artzt und er hat mich bis sonntag Krankgeschrieben, als ich dann heute früh mein atest abgeben wollte hat mein ausbilder gesagt das ich auf der arbeit bleiben soll und keine schwere arbeit machen soll dann hat er nch gesagt das er das nicht melden wird weil das sonst ein riesen stress und viele kosten für die firma kommen wir und mit jedem it de ich darüber geredet habe sagt das ich das nicht der gewerkschaft melden soll aber mein mitbewohner sagt das ich das melden soll ich weis jetzt nicht was ich machen soll

49808

Community-Antworten (8)

D
DummerHund

10.03.2021 um 19:34 Uhr

Die Gewerkschaft hat bei Arbeitsunfällen nichts zu melden. Kann es sein das du die Berufsgenossenschaft meinst? Dein Ausbilder hat auch nicht das Recht dir zu sagen das du im Betrieb bleiben sollst wenn du eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hast. Kosten hin oder her. Er hat eine Fürsorgepflicht und nach dieser hätte er dich umgehend wieder heim schicken müssen. Das ist seine Pflicht. Schau ob ihr einen Betriebsrat habt der für dich in der Sache tätig wird. Das Kind hier ist nun mal in den Brunnen gefallen und ist nicht Rückgängig zu machen, darf sich aber nicht wiederholen. Dies sollte dem Ausbilder auch klar gemacht werden. Entweder durch Intension durch einen BR, oder aber du kannst selber noch mal mit ihm sprechen. Geht weder das eine noch das andere könntest du auch mit deinem Chef über die Angelegenheit sprechen. Bist du noch keine 18 und hast bedenken das du dumm angemacht werden könntest bitte deine Eltern oder ein Elternteil dich zu begleiten. Böse könnte es für den Ausbilder werden wenn man hier die für dich zuständige IHK mit einschaltet.

C
Catweazle

10.03.2021 um 19:35 Uhr

Wenn du heute gearbeitet hast ist deine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hinfällig. Offensichtlich bist du ja arbeitsfähig. Der Berufsgenossenschaft müssen Arbeitsunfälle nur bei einer Krankschreibung von mehr als drei Tagen gemeldet werden.

D
DummerHund

10.03.2021 um 19:47 Uhr

" Offensichtlich bist du ja arbeitsfähig." ....dies entscheidet meiner Meinung nach der Arzt oder der Betroffene selber und nicht ein Ausbilder.

Mit den 3 Tagen hast du ja recht. Freitag, Samstag und Sonntag sind für mich 3 Tage.

C
Catweazle

10.03.2021 um 19:54 Uhr

Dummerhund, wenn der Betroffene trotz AU arbeitet hat er sich doch entschieden. Es müssen mehr als 3 Tage sein. Aber der Mittwoch zählt ja auch noch.

D
DummerHund

10.03.2021 um 19:59 Uhr

" wenn der Betroffene trotz AU arbeitet hat er sich doch entschieden"

Du weißt das und ich weiß das. Aber weiß das unbedingt ein Lehrling der gerade am Start ins Berufsleben steht und einem vom Ausbilder gesagt wird du musst hier bleiben? Mal Hand auf´s Herz

C
Catweazle

10.03.2021 um 20:03 Uhr

Jetzt weiß er es. Für eine schonende Mitteilung bin ich wohl nicht geeignet.

R
RudiRadeberger

10.03.2021 um 20:16 Uhr

"Keine schwere Arbeit machen..."? Aber wenn der Tod eintritt, darf man hoffentlich daheimbleiben.

Mit einer Krankmeldung in der Hand entscheidet allein der Arbeitnehmer, ob er trotzdem wieder arbeitet oder nicht. Nicht der Chef und nicht der Ausbilder, es sei denn er gefährdet dadurch sich oder andere. Letzterer hat sich mit der Aussage ohnehin disqualifiziert.

A
Andrar

12.03.2021 um 13:54 Uhr

Ein Ausbilder der einen Auszubildenden unter Druck setzt der AU geschrieben ist macht sich möglicherweise einer fahrlässigen Gefährdung des Azubis schuldig. Ich würde das auf jeden Fall der BG melden. Natürlich kann man von Azubi nicht erwarten das er sich traut gegen seinen Ausbilder vorzugehen, das müssen andere machen die das können. Die Frage ist wen gibt es im Betrieb der das könnte? Einen BR? Eine JV?

Ihre Antwort