Viele Fehlzeiten
Liebe BR´s, ein MA hatte nun das zweite BEM Gespräch. Der MA hatte letztes Jahr 60 Krankheitstage. Von Oktober bis jetzt 29 Krankheitstage. Beim letzten Gespräch wurde ein Dampfluftbefeuchter und ein Höhenverstellbaren Schreibtisch als Präventionsmaßnahme für den MA vereinbart. Der Dampfluftbefeuchter ist schon einige Zeit in Betrieb, der Schreibtisch ist noch in Arbeit. Es liegt keine Überforderung des Arbeitsplatzes vor. MA beklagte sich, dass er Aufgaben des Vorgesetzten übernehmen muss. Privat tut der MA alles für seine Gesundheit wie z.B. Rehasport, Massagen, Rehaurlaub. Da die Fehlzeiten immer noch sehr hoch sind und die Arbeit meist liegen bleibt und kein Ersatz als Zusats eingestellt werden kann/soll lt. Personalchef, wurde dem MA nahe gelegt, über eine Reduzierung nachzudenken. Der AG kann es so nicht mehr weiter tragen (unterschwellig Kündigung) lt. Personalchef.
Meine Fragen: 1.Wieviele BEM´s stehen dem MA zu? 2.Welche Präventionsmaßnahmen kann MA noch fordern? 3.Vereinbarung dass dem MA Aufgaben abgenommen werden?
Community-Antworten (6)
04.05.2016 um 09:12 Uhr
Moin tassekaffee, Sobald ein BEM abgeschlossen ist wird neu gezählt ( 12 Monate), ein BEM kann immer bei Notwendigkeit erneut und eher gestartet werden. Da im BEM der Betroffene "Herr des Verfahrens" ist und auch eigene Vorschläge einbringen sollte ( Da , wie du schriebst, er privat alles was mgl. ist zur Gesunderhaltung tut, ), denke ich wird er seine Vorschläge gut durchdacht haben.Wenn er sich über Tätigkeiten aus dem Vorgesetztenaufgaben Bereich beklagt, sieh es als mündliche Überlastungsanzeige. - Was sagt der Arbeitsvertrag / AP Beschreibung hierzu ? Zu 3. Im BEM ist als Ergebnis alles mgl., also auch so eine Vereinbarung.
04.05.2016 um 11:30 Uhr
Na da läuft wohl so einiges schief. Wenn beim BEM ein Schreibtisch vereinbart wurde und der noch gar nicht da ist, kann man ja wohl kaum sagen, dass der AG alles in seiner Macht stehende veranlasst hat.
Es liegt keine Überforderung des Arbeitsplatzes vor<
Wer stellt das denn fest?
MA beklagte sich, dass er Aufgaben des Vorgesetzten übernehmen muss.<
Das ist von BEM getrennt zu betrachten. Wenn der Kollege Euch den Auftrag erteilt (Beschwerde nach § 85BetrVG), solltet Ihr diesen Punkt mit dem AG klären.
Dann kommt es vielleicht ganz automatisch zur Reduzierung (in dem Fall der Belastung).
04.05.2016 um 12:43 Uhr
Zitat (ickederdicke): "Sobald ein BEM abgeschlossen ist wird neu gezählt ( 12 Monate),"
Interessant. Wo ist das so festgelegt?
tassekaffee,
mir scheint da ein grundsätzliches Mißverständnis vorzuliegen. Betriebsliches Eingleiderungsmanagement ist kein Krankenrückkehrergespräch, sondern ein längerer Prozess der sich aus verschiedenen Phasen zusammensetzt. Ganz wichtig dabei ist, dass man nicht nur Maßnahmen bespricht, sondern auch deren Umsetzung überprüft wird (so lange der Schreibtisch "noch in Arbeit ist", ist dieser Punkt offensichtlich noch nicht abgschlossen und schließlich auch die Wirksamkeit der Maßnahmen überprüft. Das BEM ist erst beendet, wenn entweder die Wirksamkeit der Maßnahmen festgestellt wurde, oder wenn festgestellt wurde, dass durch betriebliche Maßnahmen eine Verbesserung der Sizuation nicht herbeigeführt werden kann.
"Fordern" kann der AN (ebenso wie der AG) im BEM nichts, er kann Vorschläge machen, die dann erörtert werden müssen.
04.05.2016 um 14:42 Uhr
Hallo, Erst einmal Dankeschön für dir Antworten. AN sagte,er ist nicht überlastet. Wer kontrolliert das BEM auf Abschluss? Gut zu wissen das erst alke zugesagten Vorschläge bearbeitet sein sollen/müssen.
Danke
04.05.2016 um 14:53 Uhr
@pjöööng, ein BEM endet immer auf einem von 2 Wegen.
- BEM wird vom Betroffenen abgelehnt.
- Die gemeinsamen Maßnahmen wurden erfolgreich umgesetzt, auch hier endet ein BEM. Daher kann ein weiterer BEM Anspruch sich nur an die Vorgaben aus dem § 84´er halten.
Ausserdem, wenn du nicht meinen kompletten Antwortsatz kopierst....Natürlich kann ein BEM auch jederzeit bei Bedarf umgehend erneut angeboten werden. S.o. Um es exakt zu sagen, sobald die 6 Wochen AU wieder vorliegen.
04.05.2016 um 15:31 Uhr
Zitat (tassekaffee): "Wer kontrolliert das BEM auf Abschluss?"
SGB IX:
§ 84 Prävention (1)(...) (2) (...) Die zuständige Interessenvertretung im Sinne des § 93, bei schwerbehinderten Menschen außerdem die Schwerbehindertenvertretung, können die Klärung verlangen. Sie wachen darüber, dass der Arbeitgeber die ihm nach dieser Vorschrift obliegenden Verpflichtungen erfüllt."
"§ 93 Aufgaben des Betriebs-, Personal-, Richter-, Staatsanwalts- und Präsidialrates Betriebs-, Personal-, Richter-, Staatsanwalts- und Präsidialrat fördern die Eingliederung schwerbehinderter Menschen. Sie achten insbesondere darauf, dass die dem Arbeitgeber nach den §§ 71, 72 und 81 bis 84 obliegenden Verpflichtungen erfüllt werden; sie wirken auf die Wahl der Schwerbehindertenvertretung hin."
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