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Ausbildung

M
monti
Jan 2018 bearbeitet

hallo, wir haben im Betrieb 3 Azubi alle älter als 18 Jahre - Ausbildung zum Tiefdrucker - die nun auch in Wechselschicht arbeiten sollen.Im Ausbildungsvertrag sind die Arbeitszeiten nicht geregelt.Der Ausbilder arbeitet von 10,00-18,00Uhr,die Azubis zB. von 14,00-22,00Uhr , werden dann von gelernten oder angelernten Mitarbeitern angewiesen. Ist das zulässig , wo kann ich den Sachverhalt nachlesen ?

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Community-Antworten (3)

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Forentroll

02.12.2010 um 15:22 Uhr

Wie alt sind den Azubis? Wenn Sie unter 18 Jahren sind dann gilt das Jugendschutzgesetz. Da gibt es Einschränkungen.

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monti

02.12.2010 um 17:48 Uhr

Hallo Forentroll, wie ich schon beschrieben habe sind die Azubis alle über 18 Jahre alt.Die Frage ist ob sie zur Arbeit eingesetzt werden dürfen zu einer zeit wo der Ausbilder nicht mehr da ist

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Matze

02.12.2010 um 18:16 Uhr

@monti, da die Auszubildenden über 18 Jahre sind, greift lediglich das Arbeitszeitgesetz. Hiernach dürfen Deine Kollegen sogar nachts arbeiten! Es sei denn, vertraglich wurde anderes geregelt! Mit kollegialen Grüßen

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