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Erfassung Tätigkeiten

L
Lofoten
Mai 2018 bearbeitet

Guten Tag und allen eine sonnige und entspannte Kurzarbeitswoche!

Eine Frage: Der AG möchte gern bei einer einzelnen MA die Erfassung ihrer Tätigkeiten machen lassen. Es ist tatsächlich so, dass es mal gemacht werden sollte. Es geht auch um die Überprüfung der Eingruppierung, könnte sein, dass sie dann besser wegkommt. Schlechter geht sowieso nicht.

Allerdings bin ich jetzt überfragt ob es über unseren Tisch gehen muss.

Wenn ja, unter was finde ich was dazu? Ist ja keine techn. Überwachung o.ä.

Oder was muss gegenüber uns mind. vom AG beachtet werden. Reicht die Info an das Gremium in Schriftform oder fällt das in die MB?

Danke für eure Antworten.

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Community-Antworten (4)

K
krambambuli

07.05.2018 um 16:06 Uhr

Es kommt immer auf das WIE an. Wird ein formalisierter Fragebogen verwendet, der den Rückschluss auf einzelne AN ermöglicht, dann Mitbestimmung über § 94 BetrVG. Wie wird was beurteilt (gute Leistung, Minderleistung usw ) , dann geht es u.U. um Beurteilungsgrundsätze (auch 94). Und wenn die gewonnenen Informationen in einem PC erfasst und ggf. ausgewertet werden, dann 87.1.6. BetrVG.

Und wenn es um Leistung geht, geht es nicht nur um Geld, sondern auch um Qualifizierung (§§ 96-98 BetrVG.

Und wer weiß, vielleicht denkt der AG auch an Rationalisierung.

Also - fühlt ihm erst einmal auf den Zahn.

L
Lofoten

08.05.2018 um 09:05 Uhr

Erst mal danke für deine Antwort.

Also, sie soll den Bogen selbst führen und handschriftlich. Inhalte sollen sein, was gemacht wurde und welches AZ Volumen dafür. Nix am PC, aber eine Auswertung wird es geben.

Wiederum wissen wir jetzt immer noch nicht, was wir hinterfragen sollten. Und aus unserer Sicht unterliegt es wohl eher nicht der MB.

Gibt es doch noch ne andere Meinung?

Vielen Dank schon mal für eure hilfreichen Antworten.

C
celestro

08.05.2018 um 11:38 Uhr

"Nix am PC, aber eine Auswertung wird es geben."

Und wenn der AG die Daten in den PC gibt ....

L
Lofoten

08.05.2018 um 13:02 Uhr

Hallo, nein, soll definitiv nicht passieren. Würde darauf auch vertrauen. Der AG kennt uns und weiß, wenn das rauskommen würde, sind wir ganz ungemütlich.

Was sollten wir den sinnvoll hinterfragen?

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