Einführung einer Automatik-Eingangstür mit Erfassung des Fingerabdrucks
In unserer Firma wird eine Durchgangstür zum Sanitärbereich und zur "Teeküche" neu eingebaut. Diese kann nur bedient werden mit dem jeweiligen vorher gescanten Fingerabdruck der Mitarbeiter. Ist der Arbeitgeber verpflicht vor dem Einbau einer solchen Tür den Betriebsrat schriftlich zu informieren und die Zustimmung einzuholen.Ich denke es fällt unter den § 87. Da ich leider neu in der Funtion des Vorsitzenden bin, weiß ich nicht so recht, was ich tun muß? Der Arbeitgeber scheint keine Bedenken zu sehen, wenn persönliche biometrische Daten gespeichert werden, egal ob einem Server oder woanders.
Community-Antworten (3)
07.12.2010 um 15:49 Uhr
Die Tür darf m.E. ohne Zustimmung des Betriebsrats nicht eingebaut werden, bzw. kann der BR für deren Ausbau sorgen, sofern sie ohne seine Zustimmung eingebaut wurde. Dies fällt eindeutig unter § 87 Abs. 1 Nr. 1, da das Scannen der Fingerabdrücke dafür geeignet ist, das Verhalten der Mitarbeiter zu überwachen: nämlich wann wer den Bereich betritt. Also: Auf jeden Fall Betriebsvereinbarung anstreben oder besser: versuchen, den Einbau zu verhindern (nur meine Meinung).
07.12.2010 um 16:56 Uhr
Jepp, so ist es. Und zwar aus verschiedenen Gründen...
Da ihr in der Mitbestimmung seid, könnt ihr schön blocken. Rechnet dem AG mal vor, was so ein Einigungsstellenverfahren kosten würde. Fragt aber zuerst nach dem Grund? Warum sollen hier wieder Daten erhoben werden wenn nciht zur Kontrolle? Und da gibt es dann doch viel weniger in die Persönlichkeitsrechte der AN einschneidende Maßnahmen...
08.12.2010 um 14:48 Uhr
Also: Datenschützer haben sich dazu festgelegt Der Arbeitskreis "Technische und organisatorische Datenschutzfragen" der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder hat eine Orientierungshilfe "Biometrische Authentisierung – Möglichkeiten und Grenzen" veröffentlicht. PDF - Stand 2. November 2009 Zu finden unter
http://www.initiative-gm.de/betriebsvereinbarung-biometrie.htm
Wie einfach sowas zu fälschen ist-und daran ist der AG sicher nicht interessiert-findet man unter
http://www.focus.de/digital/multimedia/tid-9383/chaos-computer-club_aid_267520.html
Zu allgemein biometrischen Daten gibts auch Gerichtsurteile http://www2.argedaten.at/php/cms_monitor.php?q=PUB-TEXT-ARGEDATEN&s=62555vqo
Grüße von den Betriebsratten
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