Erstellt am 16.08.2019 um 10:55 Uhr von paula
über 87 I Nr. 6 BetrVG kommt der BR in der Regel an das Thema heran. Dass der AG auch mitarbeiterbezogene Statistiken zu Krankheitstagen führt ist erst einmal nicht angreifbar. Es kommt aber auf den Zweck an! Es gibt den gesetzlichen Zweck des BEM. Dafür muss der AG entsprechend aufsummieren. Vielleicht will er aber auch die Tage auswerten, um personelle Maßnahmen abzuleiten. Da würde ich als BR stärkere Aktivität entwickeln, aber aus eigener leidvoller Erfahrung wird der AG auch solche Themen in einer Einigungsstelle durchsetzen können
Erstellt am 16.08.2019 um 11:10 Uhr von Airjaw
Vielen Dank schon mal für diese Antwort - und ich meinte natürlich die Nr. 6. ;-) Wenn der AG diese Listen schon erstellt hat, wie würdet Ihr Euch als BR verhalten - mal abgesehen von der Arbeitsgerichts-Keule? ;-)
Erstellt am 16.08.2019 um 11:27 Uhr von rtjum
was sagt denn euer Datenschutzbeauftragter dazu?
Grundsätzlich mal mit dem AG darüber sprechen, wofür er denn die Daten, ausser BEM, personalisiert benötigt. Reden hilft immer.
Erstellt am 16.08.2019 um 11:37 Uhr von Airjaw
Der hat das schon abgesegnet. Im Grunde ist auch die Erfassung nicht das primäre Problem - es muss aber geklärt werden wozu die Listen dienen, klar. Der Punkt ist eher, dass der AG uns informiert hat, jetzt mit den Listen, aber wir im Vorfeld nichts dazu sagen konnten. Sprich, der 87er ist nicht eingehalten worden ...
Erstellt am 16.08.2019 um 11:46 Uhr von seehas
Die Frage ist dann, ob das Verhältnis so schlecht ist, dass ihr deswegen die Keule rausholen wollt. Oder ob ihr dem AG einfach mal sagt, dass ihr euch vertrauensvolle Zusammenarbeit anders vorgestellt habt.
Erstellt am 19.08.2019 um 12:12 Uhr von Airjaw
Oh ja, die vertrauensvolle Zusammenarbeit ist immer wieder ein beliebtes Thema ... :-)