Erstellt am 17.11.2006 um 06:26 Uhr von H.M
Hallo,
Definitiv ist alles ,was die Kontrolle von Mitarbeitern ermöglicht, mitbestimmugspflichtig seitens des BR.
Der BR muß diese Maßnahme prüfen und genehmigen. (evtl. § 87.1)
MFG
H.M
Erstellt am 17.11.2006 um 09:35 Uhr von pit47
Hallo Nora,
wenn die Kolleginnen die Zeiten der Arbeitsvorgänge handschriftlich erstellen und diese Angaben nicht in einem Rechner eingegeben werden, hat der BR kein Mitbestimmungsrecht(§ 87 Abs. 1 Nr.6). Nur wenn die GL ein Formular dafür ausgibt, hat der BR Mitbestimmung zu dem Inhalt des Formulares.
Erstellt am 17.11.2006 um 11:31 Uhr von paula
@H.M.
"Definitiv ist alles ,was die Kontrolle von Mitarbeitern ermöglicht, mitbestimmugspflichtig seitens des BR.
Der BR muß diese Maßnahme prüfen und genehmigen. (evtl. § 87.1)"
wie kommst du darauf? leistungs und verhaltenskontrollen darf der AG durchführen soweit er dazu keine technik einsetzt. die ordnung des betriebes ist nur in ausnahmefällen betroffen.
Erstellt am 18.11.2006 um 11:55 Uhr von Nora
Erst mal vielen Dank für eure Meinungen.
Tja...vielleicht sollte ich noch mehr ins Detail gehen. Eine zusätzliche Stelle als Unterstüzung für unsere beiden Leitungen ist besetzt worden. Der BR wegte diese Einstellung erst ab, da die wirtschaftl. Zahlen dies eigentlich nicht hätten zulassen können. Es wurde vor Zustimmung der Einstellung abgeklärt, dass wegen dieser neuen Stelle die Damen im Verwaltungsbereich nicht beinträchtigen würde und wurde auch von der Obrigkeit gesagt, dass der Verwaltungsbereich davon nicht betroffen wäre.
Jetzt, durch die Unterstützung der zusätzlichen Stelle hat die Leitung wieder mehr Zeit für ihre eigentlichen Aufgaben (wurde seit Jahren an die Damen im Büro weiterdeligiert). Also liegt eine Beeinträchtigung durch die neue Stelle doch vor. Jetzt möchte natürlich die Leitung die Personalkosten (wegen Defizit im wirtsch. Bereich) senken, die durch die zusätzliche Stelle anfällt und geht jetzt an die Stunden der Verwaltungskräfte ran. Jetzt versuchen sie mit Druck, die Zeiten mit Hilfe dieser minitösen detaillierten Aufstellung eine Handhabung zu finden.
Hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt ;-)
Lieben Dank für die Antworten.