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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Mitbestimmung des BR's - Erfassung aller Arbeitsvorgänge Leistungskontrolle?

N
Nora
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

folgendes: die beiden Mitarbeiterinnen eines Büros unserer 3 Aussenstellen sollen all ihre Arbeitsvorgänge (Telefonate, Briefe usw. - wohl auch der Toilettengang ;-) minutsiös, also detailliert mit Umfang der Dauer für einen Monat aufschreiben. Grenzt das nicht an eine Leistungskontrolle und wäre so etwas nicht sogar vom BR mitbestimmungspflichtig?

Die Obrigkeit möchte auch gerne den Stellenumfang der einen Kollegin mindern, da sie als einzigste im Büro vom gesamten Betrieb eine Vollzeitstelle hat und dieses der GF und Leitung schon immer ein Dorn im Auge ist (früher brauchte man sie und heute halt nicht mehr so umfangreich).

Mobbingvorwurf wurde sogar auch schon geäussert (die eine Kollegin ist übrigens ein BR-Mitglied).

Lieben Dank schon vorab für eure Hilfe.

6.36104

Community-Antworten (4)

H
H.M

17.11.2006 um 07:26 Uhr

Hallo, Definitiv ist alles ,was die Kontrolle von Mitarbeitern ermöglicht, mitbestimmugspflichtig seitens des BR. Der BR muß diese Maßnahme prüfen und genehmigen. (evtl. § 87.1)

MFG

H.M

P
pit47

17.11.2006 um 10:35 Uhr

Hallo Nora, wenn die Kolleginnen die Zeiten der Arbeitsvorgänge handschriftlich erstellen und diese Angaben nicht in einem Rechner eingegeben werden, hat der BR kein Mitbestimmungsrecht(§ 87 Abs. 1 Nr.6). Nur wenn die GL ein Formular dafür ausgibt, hat der BR Mitbestimmung zu dem Inhalt des Formulares.

P
paula

17.11.2006 um 12:31 Uhr

@H.M. "Definitiv ist alles ,was die Kontrolle von Mitarbeitern ermöglicht, mitbestimmugspflichtig seitens des BR. Der BR muß diese Maßnahme prüfen und genehmigen. (evtl. § 87.1)"

wie kommst du darauf? leistungs und verhaltenskontrollen darf der AG durchführen soweit er dazu keine technik einsetzt. die ordnung des betriebes ist nur in ausnahmefällen betroffen.

N
Nora

18.11.2006 um 12:55 Uhr

Erst mal vielen Dank für eure Meinungen.

Tja...vielleicht sollte ich noch mehr ins Detail gehen. Eine zusätzliche Stelle als Unterstüzung für unsere beiden Leitungen ist besetzt worden. Der BR wegte diese Einstellung erst ab, da die wirtschaftl. Zahlen dies eigentlich nicht hätten zulassen können. Es wurde vor Zustimmung der Einstellung abgeklärt, dass wegen dieser neuen Stelle die Damen im Verwaltungsbereich nicht beinträchtigen würde und wurde auch von der Obrigkeit gesagt, dass der Verwaltungsbereich davon nicht betroffen wäre. Jetzt, durch die Unterstützung der zusätzlichen Stelle hat die Leitung wieder mehr Zeit für ihre eigentlichen Aufgaben (wurde seit Jahren an die Damen im Büro weiterdeligiert). Also liegt eine Beeinträchtigung durch die neue Stelle doch vor. Jetzt möchte natürlich die Leitung die Personalkosten (wegen Defizit im wirtsch. Bereich) senken, die durch die zusätzliche Stelle anfällt und geht jetzt an die Stunden der Verwaltungskräfte ran. Jetzt versuchen sie mit Druck, die Zeiten mit Hilfe dieser minitösen detaillierten Aufstellung eine Handhabung zu finden.

Hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt ;-)

Lieben Dank für die Antworten.

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