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Erfassung von Stückzahlen

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Lenny
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, Unser AG möchte zusätzlich zum bereits erfolgten an bzw.abstempeln der Laufkarten(diese werden vom AN unterschrieben) eine Erfassung der täglichen Teile-Stückzahl auf einem seperaten Schein.Dieser soll ebenfalls mit Datum und Unterschrift versehen werden.Grund ist angeblich die bessere Erfassung im Umlauf befindlicher Teile/Material bzw.Aufträge. Wie verhält es sich hierbei mit der Mitbest. des BR in Hinsicht § 87 Abs.6 Betr.Verf.Gesetz. Danke für Eure Hilfe Lenny

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Community-Antworten (2)

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gironimo

15.07.2012 um 10:44 Uhr

Eher Personalfragebogen, wenn die Scheine Rückschlüsse auf die Person und dessen Leistung zulassen (§ 94 BetrVG). Wenn derartige Rückschlüsse möglich sind, müsste hinterfragt werden, ob Beurteilungsgrundsätze zur Anwendung kommen.

Wenn die Daten der Scheine dann IT-mäßig erfasst werden, kommt natürlich wieder der § 87 Abs 1 Nr. 6 BetrVG ins Spiel.

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linguano

15.07.2012 um 20:15 Uhr

deinen §94 BetrVG halte ich unter der Begründung für ein Gerücht! wenn es nicht technisch ausgewertet wird darf der AG das abfragen. Etwas anderes stellt die Verpflichtung dar so etwas zu unterschreiben. Da sehe ich die Ordnung im Betrieb betroffen

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