W.A.F. LogoSeminare

Kündigung? Studentische Aushilfen - was kann der BR tun?

M
melicha
Jan 2018 bearbeitet

Hallo erstmal. Ich habe eine Frage: In unserem Betrieb werden seit Jahren studentische Aushilfskräfte beschäftigt. Jetzt haben alle einen Brief erhalten das sie bis auf weiteres nicht mehr beschäftigt werden und von der Krankenkasse abgemeldet werden. Die meisten sind min. 2 Jahre im Betrieb. In dem Schreiben wird das Wort fristlose Kündigung nicht erwähnt, jedoch wurde unter Zeugen in einem Gespräch mit dem Weisungsbefugten eindeutig gesagt das dies eine Kündigung ist! Nun meine Frage: Der Betriebsrat wurde im Vorfeld nicht über diese Maßnahme informiert bzw. angehört. Was können wir tun? Hierbei handelt es sich um 20 Teilzeitkräfte die regelmäßig im Einsatz waren (4 Tage die Woche). Diese Maßnahme reißt ein riesen Loch in unseren Arbeitsablauf. Das Stammpersonal was wir haben reicht nicht aus um einen ordentlichen Dienstplan zuerstellen. Ich bedanke mich bei euch

2.95502

Community-Antworten (2)

P
pit47

27.03.2006 um 10:11 Uhr

Hallo melicha, da auch Aushilskräfte Arbeitnehmer nach § 5 BetrVG sind, hätte der BR vorher nach § 102 BetrVG angehört werden müssen. Da dieses nicht geschehen ist, sind diese Maßnahmen unwirksam. Ich empfehle laßt euch zu diesen Thema beraten (Gewerkschaft, Anwalt).

A
Angi1

27.03.2006 um 11:09 Uhr

Hallo melicha,

um hier eine Aussage machen zu können, müßte man wisssen was für Verträge die Aushilfskräfte haben. Sollten es Zeitverträge sein, müssen diese nicht gekündigt werden und laufen einfach nur aus. Würde auch das fehlende Wort "Kündigung " erklären.

Ihr habt laut § 92 BetrVG ein Informations und Beratungsrecht bei Personalplanungen.

Bei Euren Befürchtungen solltet Ihr schnellstmöglich Euren Arbeitgeber darauf ansprechen, dann muß er sich ja äußern.

MfG Angi1

Ihre Antwort