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Mutterschutz und Stellenbesetzungsverfahren - was soll der BR tun?

U
Unruhe
Jan 2018 bearbeitet

Eine Mitarbeiterin war zur Zeit des Stellenbesetzungsverfahren für 2 Jahre im Mutterschutz. Nach Rückkehr wurde ihr kein Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt. Wie soll sie sich oder der Betriebsrat verhalten?

2.24602

Community-Antworten (2)

K
Kölner

21.03.2006 um 23:49 Uhr

Die Beschäftigte in Elternzeit hat jetzt keine Stelle mehr? Was macht sie jetzt? Wie verhält sich denn der BR gerade? Wie verhält sich die Kollegin?

Fragen über Fragen... Ich bin verwirrt!

P
pit47

22.03.2006 um 09:20 Uhr

Hallo Unruhe, Wichtig: Nach Beendigung der Elternzeit haben Sie keinen Anspruch auf Ihren bisherigen Arbeitsplatz, sondern ausschließlich auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz in demselben Betrieb und auf die Arbeitszeit, die vor Beginn der Elternzeit galt.

Das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit ruht, wenn die Elternzeit beendet ist, werden die bisherigen Hauptleistungspflichten wieder wirksam. Der BR muß darauf achten und den AG darauf hinweisen, daß dieses geschieht.

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