Erstellt am 07.07.2006 um 16:12 Uhr von Fayence
Hättest Du lieber Deine Tochter oder Sohn oder sonst. Verwandschaft in diesem Ferienjob gesehn und wusstest nichts von diesem?
Aber, jede Einstellung ist mitbestimmungspflichtig!
Und Stellen müssen nicht intern ausgeschrieben werden, es sei denn, der BR hat dies verlangt (§ 93 BetrVG).
Wobei ich meine Zweifel anmelden möchte, dass der Sinn und Zweck einer internen Stellenausschreibung für einen 3wöchigen Ferienjob erfüllt wäre!