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Kündigung des Arbeitsverhältnis in der ggmbh ohne Info an den BR - was tun?

M
Michelle
Jan 2018 bearbeitet

Guten Morgen Kollen,

ich habe hier eine Frage wo wir nichts in den Gesetzen Finden können was zutreffen könnte :

Wir sind ein Unternehmen mit 61 Beschäftigten, angegliedert ist eine ggmbh mit 7 Beschäftigten. Bisher war es so, dass Beschäftigte im Hauptbetrieb in der ggmbh auf 400 Euro basis nebenbei arbeiten durften.

Nun sind einige Kollegen in der ggmbh gekündigt worden. Jetzt meine Frage : der Arbeitgeber hat diese Kündigungen dem BR Nicht mitgeteilt. Die Betroffenen Mitarbeiter arbeiten weiterhin im Hauptbetrieb.

Wie sollen wir uns verhalten?

mfg Michelle

2.94608

Community-Antworten (8)

L
Lotte

23.05.2006 um 11:07 Uhr

BetrVG §102: Eine ohne Anhörung des BR ausgesprochene Kündigung ist unwirksam

R
Rollie

23.05.2006 um 11:26 Uhr

Ist denn der BR für die gGmbH überhaupt zuständig ?

L
Lotte

23.05.2006 um 11:40 Uhr

@Rollie Man muss klären, ob es sich nach BetrVG §4 und §1 um einen eigenen Betrieb handelt. Dann kann der BR eine Abstimmung veranlassen, dass er sich um die Belange dieses Betriebes ebenfalls kümmert. Falls es sich um einen eigenen Betrieb handelt und die Abstimmung nicht erfolgt ist, dann hast Du natürlich recht und der BR ist noch gar nicht zuständig.

K
Kölner

23.05.2006 um 13:27 Uhr

Was ich ja nie verstehen werde, dass es einige Firmen gibt, die es möglich machen zwei AV's bei dem gleichen AG zuzulassen.

S
s.f.h.

23.05.2006 um 20:17 Uhr

Wenn ich das richtig verstehe, kann der BR doch gar nicht zuständig sein. Wenn die Kollegen auf 400 Euro Basis nebenbei dort gearbeitet haben, dann müssen das doch getrennte Unternehmen sein, oder?

K
Kölner

23.05.2006 um 21:07 Uhr

@s.f.h. Icdh wurde da auch erst vor kurzem eines besseren belehrt: Man kann im gleichen UN zwei Verträge haben - sofern ein TV nichts anderes aussagt.

S
s.f.h.

23.05.2006 um 21:16 Uhr

@Kölner Zwei Verträge schon. Ein 400 Euro Job und ein 'normales' Arbeitsverhältnis im gleichen Betrieb mag das Finanzamt überhaupt nicht, wenn ich mich recht entsinne, von den Sozialversicherern mal ganz abgesehen. Wenn das tatsächlich nur ein Unternehmen wäre, dann sollte der ArbGeb beten, dass das von den entsprechenden Stellen keiner mitbekommt. Daher schien es mir, als seien diese Unternehmen getrennt, welcher ArbGeb geht denn ein solches Risiko ein, wenn es vermeidbar ist?

K
Kölner

23.05.2006 um 22:31 Uhr

@s.f.h. Mit den 400 Euro das hatte ich ein wenig überlesen. Aber so etwas fällt erst bei einer UN-Prüfung auf, bzw. einem Datenabgleich im Rahmen des Lohnsteuerjahresausgleich oder einer Stichprobenprüfung der Finanzämter.

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