Verkauf der Firma - was kann BR tun?
Hallo Könnt ihr mir mal ein paar tipps geben , unser Betrieb soll verkauft werden . Wir sind ein 100% Tocheter eines Konzerns im Textilen. Nun kommen im keinerlei offizielle Infos seitens unserer Mutterg. Auch keinerlei Stellungnahme. Erste Infos soll es in einer Woche geben. Aber auf was sollt man besonders achten? Welche fragen sollte man stellen? usw. Vielleicht hat der ein oder andere von euch noch ein paar Tipps. Danke
Community-Antworten (5)
15.08.2007 um 17:45 Uhr
Ich würde mich erst einmal mit dem BR der Muttergesellschaft zusammensetzen und fragen, was die wissen. Parallel würde ich die GF anschreiben (TG + MG) und ganz offiziell um Info´s bitten. Sollte hier kein Feedback kommen, würde ich mich doch an einen Anwalt wenden und dort um Hilfe bitten. Ansonsten wird euer "stillschweigen" noch als stille zustimmung gewertet. In der Anfrage würd ich zb. den sozialaspeckt etwas hervorheben. Sozialplan? Zukunft der TG? Neue Firmierung?
Es ist viel zu beachten. Holt euch schnell hilfe von Profis
15.08.2007 um 23:35 Uhr
@BRRE
lese bitte die §§ 111,112 und 113 im BetrVG. ( Betriebsänderung ) Lade danach ordentlich zu einer BR-Sitzung die BR ein und beschliest die Hinzufügung eines Beraters. ( Rechtsanwalt für Arbeitsrecht), oder wendet euch an die für euch zuständige Gewerkschaft.
Viel Glück
Maclogic
16.08.2007 um 09:49 Uhr
Ich will nicht stinkig sein oder so, aber bei einem Verkauf einer Tochter aus einem Konzern heraus muss es sich nicht unbedingt um eine BA oder einen BÜ handeln.
Ich hätte da ein Paar Fragen:
Was hat die Tochter für eine Gesellschaftsform? Habt Ihr einen Wirtschaftsausschuss? Steht fest wann der "Verkauf" stattfinden soll?
16.08.2007 um 10:11 Uhr
Hallo Stinker
Wir sind eine GmbH&Co.Kg Nein wir haben keinen WA Der Verkauf soll bis Ende des Jahres gelaufen sein. Gewerkschaft ist auch informiert.
16.08.2007 um 10:53 Uhr
Hi,
OK, es könnte tatsächlich so laufen, dass nur die Anteile der GmbH verkauft werden. Das wäre dann kein BÜ. Der Arbeitgeber (hier Eure Firma) im individuellen Arbeitsvertrag wäre immer noch der alte.
Verhindern kann man als BR hier garnichts (Unternehmerische Entscheidung). Informationsrechte bezüglich des Namen des Kaufinteressenten (oder sind es eventuell mehrere?) oder gar die Strategie des potentiellen Käufers, etc. sind sehr dürftig. Hier hätte ein WA schon bessere Karten (Falls Ihr
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