Erstellt am 15.08.2007 um 15:45 Uhr von Tim
Ich würde mich erst einmal mit dem BR der Muttergesellschaft zusammensetzen und fragen, was die wissen.
Parallel würde ich die GF anschreiben (TG + MG) und ganz offiziell um Info´s bitten.
Sollte hier kein Feedback kommen, würde ich mich doch an einen Anwalt wenden
und dort um Hilfe bitten. Ansonsten wird euer "stillschweigen" noch als stille zustimmung
gewertet.
In der Anfrage würd ich zb. den sozialaspeckt etwas hervorheben.
Sozialplan?
Zukunft der TG?
Neue Firmierung?
Es ist viel zu beachten. Holt euch schnell hilfe von Profis
Erstellt am 15.08.2007 um 21:35 Uhr von Maclogic
@BRRE
lese bitte die §§ 111,112 und 113 im BetrVG. ( Betriebsänderung )
Lade danach ordentlich zu einer BR-Sitzung die BR ein und beschliest die Hinzufügung eines Beraters. ( Rechtsanwalt für Arbeitsrecht),
oder wendet euch an die für euch zuständige Gewerkschaft.
Viel Glück
Maclogic
Erstellt am 16.08.2007 um 07:49 Uhr von stinker
Ich will nicht stinkig sein oder so, aber bei einem Verkauf einer Tochter aus einem Konzern heraus muss es sich nicht unbedingt um eine BA oder einen BÜ handeln.
Ich hätte da ein Paar Fragen:
Was hat die Tochter für eine Gesellschaftsform?
Habt Ihr einen Wirtschaftsausschuss?
Steht fest wann der "Verkauf" stattfinden soll?
Erstellt am 16.08.2007 um 08:11 Uhr von BRRE
Hallo Stinker
Wir sind eine GmbH&Co.Kg
Nein wir haben keinen WA
Der Verkauf soll bis Ende des Jahres gelaufen sein.
Gewerkschaft ist auch informiert.
Erstellt am 16.08.2007 um 08:53 Uhr von stinker
Hi,
OK, es könnte tatsächlich so laufen, dass nur die Anteile der GmbH verkauft werden. Das wäre dann kein BÜ. Der Arbeitgeber (hier Eure Firma) im individuellen Arbeitsvertrag wäre immer noch der alte.
Verhindern kann man als BR hier garnichts (Unternehmerische Entscheidung). Informationsrechte bezüglich des Namen des Kaufinteressenten (oder sind es eventuell mehrere?) oder gar die Strategie des potentiellen Käufers, etc. sind sehr dürftig. Hier hätte ein WA schon bessere Karten (Falls Ihr