außerordentliche Sitzung einberufen, wenn der BRV im urlaub ist?
Hallo Eine kurze Frage. Es geht um eine Betriebsveränderung, die personelle Veränderungen nach sich ziehen. Wir als BR haben von der GF nicht bescheid gesagt bekommen, da aber eines unserer Mitglieder betroffen ist, haben wir ein Schreiben an die GF geschrieben mit der bitte um Auskunft und eine Frist. Diese Frist wurde nicht eingehalten (ein Tag vor unserer nächsten Sitzung). Am Tag der Sitzung ist unser BR zur GV und hat nachgefragt und daraufhin ein Schriftstück bekommen in dem steht, dass sie sich noch in der Planung befinden und sobald etwas feststeht, der BR informiert wird. Die Information ging dann nur an unseren BRV und dieser hat selbstständig entschieden, dass das so in Ordnung ist. Jetzt will ich, als seine Vertretung, die nichts von der Sache weiß, eine außerordentliche Sitzung einberufen um erstens eine Stellungsname von unserem Vorsitzenden (kann er diese auch schriftlich abgeben?) und des weiteren die weiteren Maßnahmen zu stoppen.
Das Mitglied um das es sich handelt, soll eine Änderungskündigung bekommen, aber geht das so einfach mit dem Kündigungsschutz?
Die andere Frage: Unser Gremium ist nicht mehr vollständig und bei unserer nächsten Sitzung werden Neuwahlen veranlasst, können wir überhaupt noch eine außerordentliche Sitzung einberufen?
Community-Antworten (14)
03.05.2018 um 01:10 Uhr
welche weiteren Maßnahmen wollt Ihr stoppen, wenn sich der AG angeblich noch in der Planungsphase befindet ?
"Die andere Frage: Unser Gremium ist nicht mehr vollständig und bei unserer nächsten Sitzung werden Neuwahlen veranlasst, können wir überhaupt noch eine außerordentliche Sitzung einberufen?"
Ja, das geht.
03.05.2018 um 09:35 Uhr
Guten Morgen Oh da habe ich einen Info vergessen zu erwähnen. Es kam ein schreiben von der GF das die betriebliche Umstrukturierung ab Juni oder Juli stattfindet. Auf Nachfrage wurde gesagt dass dies mit dem BRV abgesprochen wurde. Unser BRV befindet sich im Urlaub und reagiert nicht auf Anrufe oder Mails. Jetzt wollen wir als Gremium eine Stellungnahme von der GF und dem BRV. Geht das auch ohne Sitzung? Brauche ich da die Stützunterschriften von den anderen Mitglieder?
03.05.2018 um 09:57 Uhr
Wie kann es sein, dass da etwas mit dem BRV abgesprochen sein soll, ohne das das Gremium etwas weiß? Geht so was bei euch?
Ansonsten: Gerade wenn die Geschäftsleitung noch in der Planung ist, hat sie den BR zu informieren. Die Ansichten des BR sollen ja noch in die weitere Planung einfließen. Nur so läuft § § 90,92,111 BetrVG nicht ins Leere.
Wenn ihr eine Betriebsänderung vermutet, solltet ihr umgehend einen Interessenausgleich und Sozialplan fordern.
Zu einer Sitzung kann jederzeit auch der stellvertretende Vorsitzende einladen und selbst wenn der nicht da ist, ein BR -Mitglied. Die Einladung muss aber korrekt sein.
Änderungskündigung eines BR? Das geht nicht so ohne weiteres.
Vielleicht zieht ihr zur Unterstützung den Kollegen von der Gewerkschaft hinzu oder konsultiert einen Fachanwalt.
03.05.2018 um 13:49 Uhr
Änderungskündigung eines BRM finde ich persönlich immer sehr spannend. Eine Änderungskündigung ist eine normale Kündigung mit einem Weiterbeschäftigungsangebot des AG zu anderen Konditionen. Die Kündigung eines BRM ist aber nur nach §103 BetrVG möglich. Somit muss der BR zustimmen. Und wenn das betreffende BRM nach 103 mit Zustimmung des BR fristlos entlassen wird, was bedeutet, dass eine Zusammenarbeit zwischen dem BRM und der Firma nicht mehr möglich ist, stellt sich unweigerlich die Frage, warum er zu anderen Konditionen weiter beschäftigt werden soll obwohl das Verhältnis zwischen den Parteien zerrüttet ist. Ist doch dann irgendwie paradox, oder?
Ach ja, wenn das BRM der Änderungskündigung zustimmt, fliegt es automatisch mit dem Zeitpunkt der Kündigung aus dem Betriebsrat raus. Zu diesem Zeitpunkt endet ja das Arbeitsverhältnis und somit auch sein Mandat
03.05.2018 um 14:09 Uhr
...Ach ja, wenn das BRM der Änderungskündigung zustimmt, fliegt es automatisch mit dem Zeitpunkt der Kündigung aus dem Betriebsrat raus....wie kommst Du darauf?
03.05.2018 um 14:52 Uhr
@ moreno: Siehe §24 Nr.3 BetrVG. Da eine Änderungskündigung eine ordentliche Kündigung ist, ist das Arbeitsverhältnis somit beendet und die Mitgliedschaft im BR erloschen.
03.05.2018 um 15:06 Uhr
"Zu diesem Zeitpunkt endet ja das Arbeitsverhältnis"
erm ... NEIN !
03.05.2018 um 15:10 Uhr
Ach durch eine Änderungskündigung endet das Arbeitsverhältnis....das war mir aber neu! Ich dachte immer eine Änderungskündigung ist ein Angebot das Arbeitsverhältnis zu veränderten Bedingungen weiter zu führen. Man lernt doch nie aus :-) :-) :-)
03.05.2018 um 16:22 Uhr
Bitte berichtigt mich, aber: Änderungskündigung = 1.Kündigung des Arbeitsvertrages 2. Angebot eines neuen Vertrages Verweigerung der Zustimmung = Umwandlung in eine ordentliche Kündigung
Nun sehe ich das so: Wenn der Arbeitsvertrag gekündigt wird und ein neuer abgeschlossen werden soll kommt das aus meiner Sicht einem Verlust des Arbeitsplatzes gleich. Denn bei einer Änderungskündigung bekommt der BR:
- Einen Anhörungsbogen zur Kündigung
- Einen Anhörungsbogen für eine Neueinstellung für ein und dieselbe Person. Somit wird aus meiner Sicht das alte Arbeitsverhältnis beendet und ein neues Arbeitsverhältnis begründet. Und somit sehe ich §24 BetrVG ins Spiel gebracht
03.05.2018 um 17:23 Uhr
Na ich glaube Du kapierst den Unterschied zwischen einer normalen Kündigung und einer Änderungskündigung nicht. Bei einer Änderungskündigung wird der Arbeitsvertrag perspektiv weiter geführt jedoch unter geänderten Bedingungen. Das heißt der Ursprungsvertrag besteht weiter inkl. der Betriebszugehörigkeit und deswegen endet auch die Mitgliedschaft im Betriebsrat nicht.
03.05.2018 um 17:29 Uhr
Verwunderlich dass noch niemand den Joker in die Runde geworfen hat...
03.05.2018 um 17:40 Uhr
aber ... aber ... die juristische Sekunde ! ^^
03.05.2018 um 17:50 Uhr
Daisserja!
03.05.2018 um 18:39 Uhr
Joker WINS ! wie ein cooler Gangsta Rapper dasteh
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