Erstellt am 29.01.2010 um 11:22 Uhr von erwin
Der Stellvertredende BR-vorsitzende, denn Mandatsarbeit unterbricht Kurzarbeit, da sie Vorrang hat. Weiter kann auch für Mandatsarbeit KEIEN Kurzarbeit angeordnet werden. Auch stellt Kurzarbeit KEIN Verhinderungsgrund dar.
Erstellt am 29.01.2010 um 11:24 Uhr von Petrus
Der Stelli. Am Mittwoch ist er nicht verhindert: Er hat dann an diesem Tag keine Kurz- sondern Betriebsratsarbeit.
Erstellt am 29.01.2010 um 14:18 Uhr von Bayer
Wenn die BR-sitzung aber am montag stattfinden muß, wegen eine frisst einzuhalten (wiederspruch ) ?
Erstellt am 29.01.2010 um 16:03 Uhr von Tanzbär
Er kann doch am Mittwoch die Sitzung für den Montag einberufen. So hat jeder noch Zeit, sich auf die Tagesordnung vorzubereiten.
Sollte allerdings der Montag gemeint sein, an dem er noch im Ausland ist, dann habt ihr Pech gehabt, wenn die weitere Vertretungsfrage nicht im Vorfeld festgelegt wurde.
Erstellt am 29.01.2010 um 16:17 Uhr von DonJohnson
@Tanzbär
Schau mal dazu die Zweite Frage... Da steht es richtig drin ;-)))