Einberufung von Betriebsratsitzung - wenn nicht durch BRV oder Stellvertreter?
Hallo, unser BR-vorsitzender ist für 2Wochen auf Montage im Ausland. Der Stellvertredende BR-vorsitzende hat bis Dienstag Urlaub und danach bis Freitag (nächste Woche) Kurzarbeit. Wer kann oder darf in dieser Zeit eine BR-sitzung einberufen ? Wir sind ein fünfer BR. Danke für eure Hilfe!!
Community-Antworten (5)
29.01.2010 um 12:22 Uhr
Der Stellvertredende BR-vorsitzende, denn Mandatsarbeit unterbricht Kurzarbeit, da sie Vorrang hat. Weiter kann auch für Mandatsarbeit KEIEN Kurzarbeit angeordnet werden. Auch stellt Kurzarbeit KEIN Verhinderungsgrund dar.
29.01.2010 um 12:24 Uhr
Der Stelli. Am Mittwoch ist er nicht verhindert: Er hat dann an diesem Tag keine Kurz- sondern Betriebsratsarbeit.
29.01.2010 um 15:18 Uhr
Wenn die BR-sitzung aber am montag stattfinden muß, wegen eine frisst einzuhalten (wiederspruch ) ?
29.01.2010 um 17:03 Uhr
Er kann doch am Mittwoch die Sitzung für den Montag einberufen. So hat jeder noch Zeit, sich auf die Tagesordnung vorzubereiten. Sollte allerdings der Montag gemeint sein, an dem er noch im Ausland ist, dann habt ihr Pech gehabt, wenn die weitere Vertretungsfrage nicht im Vorfeld festgelegt wurde.
29.01.2010 um 17:17 Uhr
@Tanzbär Schau mal dazu die Zweite Frage... Da steht es richtig drin ;-)))
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