Betriebsratsvorsitzender - während der Krankschreibung eine Sitzung einberufen?
Ein Betriebsratsvorsitzender ist seit ca. 1 Jahr krankgeschrieben und geht zum 30.04.2008 in Rente. Das vom medizinischen Dienst erstellte Gutachten untersagte dem scheidenden BR-Vorsitzenden jede Tätigkeit. Frage 1: Darf der BR-Vorsitzende während der Krankschreibung eine Sitzung einberufen, obwohl ein voll funktionsfähiger Vorsitzender (stellv. BR-Vorsitzender) die Geschäfte zur Zufriedenheit aller Mitarbeiter leitet und hat er überhaupt Stimmrecht während der Kankenzeit? Frage 2: Ein Betriebsratsmitglied hat während der laufenden BR-Zeit seinen Rücktritt schriftlich eingereicht. Die Kündigung wurde vom zur Zeit amtierenden BR-Vositzenden nicht angenommen. Es wurde dem BR-Mitglied Bedenkzeit zugestanden. Das BR-Mitglied hat 2 Tage später den Antrag zurückgenommen und blieb Mitglied. Ist diese Regelung betriebsverfassungsmäßig rechtens.
Community-Antworten (2)
11.02.2008 um 15:12 Uhr
Ich halte die Rücknahme einer Willensbekundung, sogar noch schriftlich, für sehr bedenklich, noch bedenklicher finde ich aber, dass der amtierende Vorsitzende die "Kündigung" annehmen muss. Wer sein Amt niederlegen möchte, der braucht höchstens die Genehmigung von seiner Frau/ Mann, ansonsten ist man da frei in seiner Entscheidung, kann sie allerdings nicht ständig ändern. Ist vielleicht nicht schlecht, wenn der Vorsitzende mal wieder vorbeischaut, so richtig rund scheint es bei Euch nicht zu laufen.
11.02.2008 um 17:42 Uhr
zu Punkt 1: Selbst wenn der Vorsitzende "Schwanger" wäre dürfte er Sitzungen einberufen und auch leiten, da hat das eine mit dem anderen nichts zu tun
zu Punkt 2: Wenn man seine Rücktritt aus dem BR mitteilt, brauch man keine Erlaubnis vom Vorsitzenden, der Vorsitzende ist ja kein Chef des BR, sondern viel mehr sein Sprachrohr. Es würde automatisch das erste Ersatzmitglied nachrutschen
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