Ein Betriebsratsvorsitzender ist seit ca. 1 Jahr krankgeschrieben und geht zum 30.04.2008 in Rente. Das vom medizinischen Dienst erstellte Gutachten untersagte dem scheidenden BR-Vorsitzenden jede Tätigkeit.
Frage 1: Darf der BR-Vorsitzende während der Krankschreibung eine Sitzung einberufen, obwohl ein voll funktionsfähiger Vorsitzender (stellv. BR-Vorsitzender) die Geschäfte zur Zufriedenheit aller Mitarbeiter leitet und hat er überhaupt Stimmrecht während der Kankenzeit?
Frage 2: Ein Betriebsratsmitglied hat während der laufenden BR-Zeit seinen Rücktritt schriftlich eingereicht. Die Kündigung wurde vom zur Zeit amtierenden BR-Vositzenden nicht angenommen. Es wurde dem BR-Mitglied Bedenkzeit zugestanden. Das BR-Mitglied hat 2 Tage später den Antrag zurückgenommen und blieb Mitglied. Ist diese Regelung betriebsverfassungsmäßig rechtens.