Erstellt am 27.01.2023 um 21:43 Uhr von Stadtwerker
In welchen Abständen habt ihr eure BR Sitzungen?
Wenn der Abstand nicht zu groß ist, z.B. wöchentlich, würde ich die BR Sitzung abwarten.
Am Anfang der Sitzung könnt ihr per Beschlss die Tagesordnung ändern bzw. in eurem Fall ergänzen und dann handeln.
Für die notwendigen Beschlüsse habt ihr doch mit 5 Stimmen die Mehrheit.
VG
Erstellt am 27.01.2023 um 23:10 Uhr von celestro
Eine Änderung der TO ist nur einstimmig möglich ... merkst Du was @Stadtwerker?
@Frida36
Die Notwendigkeit, eine außerordentliche Sitzung einzuberufen sehe ich nicht. Wenn jetzt 5 Mitglieder den BR verlassen, bleiben die anderen beiden im Amt, bis ein neuer BR gewählt ist. Meiner Meinung nach keine gute Idee.
Erstellt am 28.01.2023 um 12:19 Uhr von Stadtwerker
@celestro
Ja, hin und wieder merke ich was!
Hast tatsächlich recht, ich bin wirklich davon ausgegangen, dass dazu die Beschlussfähigkeit und eine einfache Mehrheit ausreicht.
Ziemlich blöde Regelung.
Der BRV ist somit ziemlich sicher in seinem Amt.
Denn dieser macht ja auch die Tagesordnung und wird sich vermutlich dagegen sträuben seine eigene Abwahl in die Wege zu leiten.
Wie sollte Frieda36 bzw. ihr Gremium das Problem lösen?
Blockade aller Beschlüsse die durch den BRV vorgeschlagen werden um so das Misstrauen auszudrücken?
Das kann ja richtig langwierig werden.
VG
Erstellt am 28.01.2023 um 14:18 Uhr von Frieda36
@Stadtwerker
Unsere Sitzungen finden immer in der 1 Woche des Monats statt.
Die nächste Sitzung wurde in der letzten Sitzung ,laut Protokoll,auf den 8.2 gelegt.
Nun will er sie ohne angabe von Gründen auf den 15.02 verschieben.
Erstellt am 28.01.2023 um 15:22 Uhr von celestro
Was heißt "laut Protokoll"? Warst Du nicht dabei? Wurde ein Beschluss gefasst? Dann wäre der BRV mMn daran gebunden.
@Stadtwerker
Ja, da gebe ich Dir recht. Wenn ein BRV frei dreht sind die Möglichkeiten des Gremiums zwar vorhanden, aber andererseits auch nicht für eine schnelle Lösung konzipiert. Da sollte der Gesetzgeber vielleicht etwas nachjustieren.
Erstellt am 28.01.2023 um 15:41 Uhr von Dummerhund
" Unsere Sitzungen finden immer in der 1 Woche des Monats statt."Ist das irgendwo fest geschrieben. Beispiel in der GO?
Erstellt am 28.01.2023 um 16:34 Uhr von Frida36
@celestro
ich war per Telko zugeschaltet und da wurde das Datum für die nächste Sitzung "festgelegt".
@Dummerhund
Ja steht so in der GO
Erstellt am 28.01.2023 um 17:16 Uhr von Dummerhund
Wenn es in der GO so explizit fest geschrieben steht, kann die BRV auch nicht einseitig und ohne Grund den Sitzungstermin verschieben.
Fordert sie umgehend auf am Termin ,laut GO, fest zu halten und sollte sie Verhindert sein an dem Tag ein Ersatzmitglied zu laden.
Redet auch noch mal mit denen die Austreten wollen, das sie doch bleiben sollen und bald ein anderer Wind weht.
Erstellt am 28.01.2023 um 19:19 Uhr von Frida36
Vielen Dank @all
Werde es Montag mit dem Rest bequatschen.
Werde Euch berichten wie es ausgegangen ist. ;-)
Erstellt am 30.01.2023 um 08:16 Uhr von takkus
@Frida36: auf welcher Seite steht denn der stellv. BRV? Wenn er zu den 5 von 7 gehört-> irgendwann hat der BRV auch mal Urlaub. Stellvertreter beruft eine Sitzung ein, TOP auf die TO und fertig.
Erstellt am 30.01.2023 um 08:35 Uhr von Kehler
Kann der Betriebsratsvorsitzende abgewählt werden?
Der Betriebsrat hat die Möglichkeit den Betriebsratsvorsitzenden zu jeder Zeit wieder abzuwählen. Hierfür ist lediglich ein entsprechender Beschluss erforderlich. Das Vorliegen eines besonderen Grundes für die Abberufung ist nicht notwendig.
Zwar verliert der Betriebsratsvorsitzende im Zuge der Abberufung seine Funktion im Betriebsrat, er bleibt jedoch weiterhin ein ordentliches Betriebsratsmitglied.
Um einen wirksamen Beschluss fassen zu können, muss zunächst ordnungsgemäß eine Betriebsratssitzung einberufen werden. Der Betriebsratsvorsitzende wird seine eigene Abberufung nur in seltenen Fällen auf die Tagesordnung setzen, weshalb die Einberufung einer Sitzung mit einem entsprechenden Tagesordnungspunkt meist nur auf einen Antrag der Betriebsratsmitglieder („Misstrauensvotum“) hin erfolgt. Gestellt werden muss der Antrag von mindestens einem Viertel der Betriebsratsmitglieder. Darüber hinaus kann der Arbeitgeber die Einberufung einer Betriebsratssitzung zur Abwahl des Betriebsratsvorsitzenden fordern.
Des Weiteren kann der Betriebsratsvorsitzende selbst die „Vertrauensfrage“ stellen, wenn er Misstrauen gegen sich empfindet. Dies macht er, indem er auf die Tagesordnung einer Betriebsratssitzung eine Abstimmung über seine eigene Abberufung setzt.
Um den Betriebsratsvorsitzenden abzuberufen, genügt eine einfache Stimmenmehrheit. Außerdem muss der Betriebsrat bei der Abstimmung beschlussfähig sein. Demnach muss mindestens die Hälfte der Betriebsratsmitglieder an der Abstimmung teilnehmen. Auch der Vorsitzende selbst darf an der Abstimmung teilnehmen.
Im Falle schwerwiegender Pflichtverstöße gegen die Betriebsverfassung ist es auch möglich, den Betriebsratsvorsitzenden seines Amtes zu entheben. Der Antrag auf Amtsenthebung kann gestellt werden:
vom Arbeitgeber
einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft
dem Betriebsrat
einem Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer.
Wurde der Betriebsratsvorsitzende seines Amts enthoben, verliert er auch sein Amt als Mitglied des Betriebsrats und den nachwirkenden Kündigungsschutz.
Erstellt am 30.01.2023 um 08:47 Uhr von petermännchen
@Kehler: ja, ja, das ist her allen klar.
Erstellt am 30.01.2023 um 15:36 Uhr von Enigmathika
Wenn der /die BRV sich anhaltend weigert, eine Sitzung einzuberufen oder den geforderten TOP auf die Tagesordnung zu setzen, müsst Ihr das protokollieren. Das geht zum Beispiel besonders gut, wenn Ihr den/die BRV während der Sitzung auffordert, den gewünschten TOP auf die Tagesordnung der folgenden Sitzung zu setzen. Dann steht das im Sitzungsprotokoll. Mit den gesammelten Belegen könnt Ihr dann eine Amtsenthebung beantragen, wenn der/die BRV nicht zur Vernunft kommt. Das sollte aber meiner Meinung nach ultima ratio sein, weil Kolleg:in dann nämlich nicht nur den Vorsitz, sondern auch sein BR-Mandat verliert.