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Dieser Beitrag ist vor 3 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

BRV weigert sich ausserordentliche Sitzung einzuberufen

F
Frida36
Jan 2023 bearbeitet

Hallo zusammen, wir haben das Problem das unser BRV nur Sch++++ baut und ein absolutes EGO Problem hat :-( nun haben wir( 5 von 7) beschlossen ihn auf einer außerordentlichen Sitzung abzuwählen. Er weigert sich dazu eine außerordentliche einzuberufen und verweist auf die nächste ordentliche Sitzung (die er nun um eine Woche verschoben hat) obwohl zwei Mitglieder abwesend sind. Können wir ihn rechtlich dazu zwingen die außerordentliche Sitzung einzuberufen oder kann die Sitzung ggf der BRVS einberufen? Die nächste Konsequenz wäre das 5 der Mitglieder den BR verlassen wollen,wie würde es dann aussehen? Dürfen die verbleibenden 2 Mitglieder dann noch BR Arbeit durchführen?

Sorry,wir sind relativ neu deshalb noch ziemlich unerfahren. Seminare sind geplant ;-)

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Community-Antworten (13)

S
Stadtwerker

27.01.2023 um 22:43 Uhr

In welchen Abständen habt ihr eure BR Sitzungen? Wenn der Abstand nicht zu groß ist, z.B. wöchentlich, würde ich die BR Sitzung abwarten. Am Anfang der Sitzung könnt ihr per Beschlss die Tagesordnung ändern bzw. in eurem Fall ergänzen und dann handeln. Für die notwendigen Beschlüsse habt ihr doch mit 5 Stimmen die Mehrheit.

VG

C
celestro

28.01.2023 um 00:10 Uhr

Eine Änderung der TO ist nur einstimmig möglich ... merkst Du was @Stadtwerker?

@Frida36

Die Notwendigkeit, eine außerordentliche Sitzung einzuberufen sehe ich nicht. Wenn jetzt 5 Mitglieder den BR verlassen, bleiben die anderen beiden im Amt, bis ein neuer BR gewählt ist. Meiner Meinung nach keine gute Idee.

S
Stadtwerker

28.01.2023 um 13:19 Uhr

@celestro Ja, hin und wieder merke ich was! Hast tatsächlich recht, ich bin wirklich davon ausgegangen, dass dazu die Beschlussfähigkeit und eine einfache Mehrheit ausreicht. Ziemlich blöde Regelung. Der BRV ist somit ziemlich sicher in seinem Amt. Denn dieser macht ja auch die Tagesordnung und wird sich vermutlich dagegen sträuben seine eigene Abwahl in die Wege zu leiten. Wie sollte Frieda36 bzw. ihr Gremium das Problem lösen? Blockade aller Beschlüsse die durch den BRV vorgeschlagen werden um so das Misstrauen auszudrücken?

Das kann ja richtig langwierig werden.

VG

F
Frieda36

28.01.2023 um 15:18 Uhr

@Stadtwerker Unsere Sitzungen finden immer in der 1 Woche des Monats statt. Die nächste Sitzung wurde in der letzten Sitzung ,laut Protokoll,auf den 8.2 gelegt. Nun will er sie ohne angabe von Gründen auf den 15.02 verschieben.

C
celestro

28.01.2023 um 16:22 Uhr

Was heißt "laut Protokoll"? Warst Du nicht dabei? Wurde ein Beschluss gefasst? Dann wäre der BRV mMn daran gebunden.

@Stadtwerker

Ja, da gebe ich Dir recht. Wenn ein BRV frei dreht sind die Möglichkeiten des Gremiums zwar vorhanden, aber andererseits auch nicht für eine schnelle Lösung konzipiert. Da sollte der Gesetzgeber vielleicht etwas nachjustieren.

D
DummerHund

28.01.2023 um 16:41 Uhr

" Unsere Sitzungen finden immer in der 1 Woche des Monats statt."Ist das irgendwo fest geschrieben. Beispiel in der GO?

F
Frida36

28.01.2023 um 17:34 Uhr

@celestro ich war per Telko zugeschaltet und da wurde das Datum für die nächste Sitzung "festgelegt".

@Dummerhund Ja steht so in der GO

D
DummerHund

28.01.2023 um 18:16 Uhr

Wenn es in der GO so explizit fest geschrieben steht, kann die BRV auch nicht einseitig und ohne Grund den Sitzungstermin verschieben. Fordert sie umgehend auf am Termin ,laut GO, fest zu halten und sollte sie Verhindert sein an dem Tag ein Ersatzmitglied zu laden. Redet auch noch mal mit denen die Austreten wollen, das sie doch bleiben sollen und bald ein anderer Wind weht.

F
Frida36

28.01.2023 um 20:19 Uhr

Vielen Dank @all Werde es Montag mit dem Rest bequatschen. Werde Euch berichten wie es ausgegangen ist. ;-)

T
takkus

30.01.2023 um 09:16 Uhr

@Frida36: auf welcher Seite steht denn der stellv. BRV? Wenn er zu den 5 von 7 gehört-> irgendwann hat der BRV auch mal Urlaub. Stellvertreter beruft eine Sitzung ein, TOP auf die TO und fertig.

K
Kehler

30.01.2023 um 09:35 Uhr

Kann der Betriebsratsvorsitzende abgewählt werden?

Der Betriebsrat hat die Möglichkeit den Betriebsratsvorsitzenden zu jeder Zeit wieder abzuwählen. Hierfür ist lediglich ein entsprechender Beschluss erforderlich. Das Vorliegen eines besonderen Grundes für die Abberufung ist nicht notwendig.

Zwar verliert der Betriebsratsvorsitzende im Zuge der Abberufung seine Funktion im Betriebsrat, er bleibt jedoch weiterhin ein ordentliches Betriebsratsmitglied.

Um einen wirksamen Beschluss fassen zu können, muss zunächst ordnungsgemäß eine Betriebsratssitzung einberufen werden. Der Betriebsratsvorsitzende wird seine eigene Abberufung nur in seltenen Fällen auf die Tagesordnung setzen, weshalb die Einberufung einer Sitzung mit einem entsprechenden Tagesordnungspunkt meist nur auf einen Antrag der Betriebsratsmitglieder („Misstrauensvotum“) hin erfolgt. Gestellt werden muss der Antrag von mindestens einem Viertel der Betriebsratsmitglieder. Darüber hinaus kann der Arbeitgeber die Einberufung einer Betriebsratssitzung zur Abwahl des Betriebsratsvorsitzenden fordern.

Des Weiteren kann der Betriebsratsvorsitzende selbst die „Vertrauensfrage“ stellen, wenn er Misstrauen gegen sich empfindet. Dies macht er, indem er auf die Tagesordnung einer Betriebsratssitzung eine Abstimmung über seine eigene Abberufung setzt.

Um den Betriebsratsvorsitzenden abzuberufen, genügt eine einfache Stimmenmehrheit. Außerdem muss der Betriebsrat bei der Abstimmung beschlussfähig sein. Demnach muss mindestens die Hälfte der Betriebsratsmitglieder an der Abstimmung teilnehmen. Auch der Vorsitzende selbst darf an der Abstimmung teilnehmen.

Im Falle schwerwiegender Pflichtverstöße gegen die Betriebsverfassung ist es auch möglich, den Betriebsratsvorsitzenden seines Amtes zu entheben. Der Antrag auf Amtsenthebung kann gestellt werden:

vom Arbeitgeber
einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft
dem Betriebsrat
einem Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer.

Wurde der Betriebsratsvorsitzende seines Amts enthoben, verliert er auch sein Amt als Mitglied des Betriebsrats und den nachwirkenden Kündigungsschutz.

P
petermännchen

30.01.2023 um 09:47 Uhr

@Kehler: ja, ja, das ist her allen klar.

E
enigmathika

30.01.2023 um 16:36 Uhr

Wenn der /die BRV sich anhaltend weigert, eine Sitzung einzuberufen oder den geforderten TOP auf die Tagesordnung zu setzen, müsst Ihr das protokollieren. Das geht zum Beispiel besonders gut, wenn Ihr den/die BRV während der Sitzung auffordert, den gewünschten TOP auf die Tagesordnung der folgenden Sitzung zu setzen. Dann steht das im Sitzungsprotokoll. Mit den gesammelten Belegen könnt Ihr dann eine Amtsenthebung beantragen, wenn der/die BRV nicht zur Vernunft kommt. Das sollte aber meiner Meinung nach ultima ratio sein, weil Kolleg:in dann nämlich nicht nur den Vorsitz, sondern auch sein BR-Mandat verliert.

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