Darf der AG BR-Post öffnen?
Guten Morgen, wieder einmal wurde unsere BR-Post geöffnet, mit dem Hinweis des Arbeitgebers, dass die Anschrift nicht der geforderten DIN Norm entspreche, also erst der Arbeitgeber genannt wurde und in zweiter Zeile erst der Name des BR Vorsitzenden. Wo kann ich nun nachlesen, dass der AG die Finger von der Post lassen muss. Danke Täve
Community-Antworten (4)
23.03.2006 um 09:29 Uhr
auch guten Morgen, Täve mir bleibt immer wieder die Spucke weg, was sich manche Arbeitgeber erlauben! Vor allem mit solch dämlichen Argumenten! Lies den § 23 Abs. 3 BetrVG, und hau ihm den um die Ohren! Gruss Mona-Lisa
23.03.2006 um 09:39 Uhr
Hallo Täve, berufe dich auch auf den Artikel 10 Grundgesetz (Brief-, Post- und Frenmeldegeheimnis).
23.03.2006 um 09:40 Uhr
Ja, es ist traurig, dass man sich ständig auf solchen Nebenkriegsschauplätzen tummeln muss. Nun werde ich wohl auch noch Ohrfeigen vom AG bekommen, weil ich dem Öffner der Post eindeutig meine Meinung dazu gesagt habe. Für den BR kann soetwas doch nicht gesund sein. Ich frage mich, ob wir als BR in den Augen der Belegschaft nicht an Autorität verlieren, wenn wir uns dauernd um solchen Kram schlagen. Wie ist Eure Meinung dazu? Täve
23.03.2006 um 10:37 Uhr
das schreit doch nach nicht-DIN-gerechter Post:
sich mal von qualifizierter Stelle einen juristischen Rat geben zu lassen, wie's denn mit dem Briefgeheimnis steht (wer lausche an der Wand...).
sich mal einen "lustigen" Brief schicken zu lassen, der wenn der AG vom Inhalt erfährt, den AG dazu verführt irgendeine blödsinnige Aktivität zu entwickeln (doch Vorsicht: Vortäuschung einer Straftat ist strafbar!).
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