Erstellt am 23.03.2006 um 08:29 Uhr von Mona-Lisa
auch guten Morgen, Täve
mir bleibt immer wieder die Spucke weg, was sich manche Arbeitgeber erlauben!
Vor allem mit solch dämlichen Argumenten!
Lies den § 23 Abs. 3 BetrVG, und hau ihm den um die Ohren!
Gruss Mona-Lisa
Erstellt am 23.03.2006 um 08:39 Uhr von pit47
Hallo Täve,
berufe dich auch auf den Artikel 10 Grundgesetz (Brief-, Post- und Frenmeldegeheimnis).
Erstellt am 23.03.2006 um 08:40 Uhr von Täve
Ja, es ist traurig, dass man sich ständig auf solchen Nebenkriegsschauplätzen tummeln muss. Nun werde ich wohl auch noch Ohrfeigen vom AG bekommen, weil ich dem Öffner der Post eindeutig meine Meinung dazu gesagt habe. Für den BR kann soetwas doch nicht gesund sein. Ich frage mich, ob wir als BR in den Augen der Belegschaft nicht an Autorität verlieren, wenn wir uns dauernd um solchen Kram schlagen.
Wie ist Eure Meinung dazu?
Täve
Erstellt am 23.03.2006 um 09:37 Uhr von aergernis
das schreit doch nach nicht-DIN-gerechter Post:
sich mal von qualifizierter Stelle einen juristischen Rat geben zu lassen, wie's denn mit dem Briefgeheimnis steht (wer lausche an der Wand...).
sich mal einen "lustigen" Brief schicken zu lassen, der wenn der AG vom Inhalt erfährt, den AG dazu verführt irgendeine blödsinnige Aktivität zu entwickeln (doch Vorsicht: Vortäuschung einer Straftat ist strafbar!).