Veröffentlichung von Post die an den BR gerichtet ist - Darf der Arbeitgeber das?
Unser Arbeitgeber hat einen an den BR gerichteten Brief, der u.a. auch Interna beinhaltet, in Kopie an die Gehaltszettel aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geheftet und diesen somit allen zugänglich gemacht. Darf er das?
Community-Antworten (9)
28.08.2008 um 01:23 Uhr
@LaVoce, .....Unser Arbeitgeber hat einen an den BR gerichteten Brief, der u.a. auch Interna beinhaltet, in Kopie an die Gehaltszettel aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geheftet und diesen somit allen zugänglich gemacht. Darf er das?.....was ist das denn für eine Frage, natürlich nicht! (Sachen gibt es..) Das Postgeheimnis ist ein grundrechtlich durch Artikel 10 Absatz 1 des Grundgesetzes geschütztes Geheimnis; strafrechtlich ist seine Verletzung durch § 206 des Strafgesetzbuchs (StGB) sanktioniert. Denn sie wissen nicht, was sie tun…"Es beginnt schon mit dem berühmten § 2 BetrVG, dem Gebot nach vertrauensvoller Zusammenarbeit zwischen AG und BR....hier ist ein RA gefragt und sanktioniert, aber hopp!!
28.08.2008 um 02:16 Uhr
wer schickt denn hier an wen? Handelt es sich um einen Brief den der AG an den BR gerichtet hat? Oder den ein AN an den BR geschrieben hat? Oder aber den ein BRM an seine Kollegen im Gremium sendet?
Wie kam der AG an den Brief?
Ggf handelt es sich um Behinderung der BR-Arbeit und sogar einen Straftatbestand (siehe pirat). Aber dafür brauchen wir noch ein paar Infos... insbesondere über was für internas reden wir denn?
28.08.2008 um 02:35 Uhr
@LaVoce,
warum sollte der AG dies nicht dürfen? Ich nehme an, dass der AG dem BR immer Briefe mit Interna schreibt in dem es um Belange des Betriebes geht. Im Moment fallen mir nur Gründe aus dem Datenschutzgesetz ein die dagegen sprechen könnten.
@pirat,
Das Postgeheimnis bezieht sich nur auf ein einzelnes verschlossenes Dokument über dessen Inhalt man sich unberechtigterweise Kenntnis verschafft. Deshalb wird der Vorwurf, der AG habe gegen das Postgeheimnis verstoßen, ins Leere laufen. Er kannte den Inhalt schließlich weil er den Brief selbst geschrieben hat.
Nach meiner Meinung hat auch die "vertrauensvolle Zusammenarbeit" hier nichts zu suchen. Vertrauensvoll heißt doch miteinander zu kommunizieren. Darüber sollte, wenn immer sinnoll, die Belegschaft informiert werden - vom AG und BR. Deshalb heißt es ja auch "vertrauensvoll" und nicht geheimnisvoll.
28.08.2008 um 03:03 Uhr
@ Catweazle, mit Verlaub, das sehe ich anders...
28.08.2008 um 09:26 Uhr
Wenn so etwas bei uns passieren würde, gäbe es keine Diskussion sondern einen Beschluss zur Beauftragung eines RA. Mit der Aufgabe die Behinderung der BR-Arbeit nach §23 BetrVG durchzuziehen. Als zweites würde ich durch den RA im arbeitsgerichtlichen Verfahren dem AG auferlegen lassen eine Gegendarstellung an die Belegschaft zu verteilen. Weiter würde ich Ihm untersagen und festlegen lassen dass in jedem weiteren Einzelfall ein Bußgeld zu zahlen ist.
28.08.2008 um 11:11 Uhr
@pirat jawoll, nicht die feine Art! allerdings eine Verletzung des Postgeheimnis sehe ich hier nicht. Es wurde doch kein Brief geöffnet, oder? Sachverhalt: der AG schreibt am PC einen Brief, druckt ihn 100? mal aus, verschickt 99 mit den Gehaltszetteln und einen an den BR, oder?
@catweazle Vertrauensvoll bedeutet für mich, dass der AG sich mit mir (BRV) abstimmt, bevor BR-relevante Post an die Belegschaft verschickt wird. Ebenso stimme ich meine Infopost an die Belegschaft mit dem AG ab. So kann man sich abstimmen, falls Inhalte unwahr oder gesetzwidrig sind.
28.08.2008 um 11:38 Uhr
@andi66, .....an den BR gerichteten Brief, der u.a. auch * Interna* beinhaltet....in einem gebe ich dir recht, wir wissen beide nicht was damit gemeint ist. Es fehlt an weiteren Informationen, siehe @paula... Manche AG/BR sehen Öffentlichkeitsarbeit differenzierter als Andere. An @LaVoce... Mein Tip wäre, die Antwort des BR`s, auch zu veröffentlichen, unter der Prämisse Transparenz...
28.08.2008 um 14:48 Uhr
Hallo,
wenn es ein Brief ist, den der AG selbst geschrieben hat, in dem keine Daten über einzelne Mitarbeiter veröffentlich werden, ist rechtlich nichts gegen das Vorgehen einzuwenden. Wobei wir das hier nicht eindeutig beurteilen können, da wir nicht wissen, was mit "Interna" gemeint ist. Wie sagt der Rechtsverdreher: Es kommt darauf an! Vielleicht kann uns LaVoce mal aufklären, was sich hinter Interna verbirgt
Ob das ganze taktisch klug ist, wage ich zu bezweifeln. Auf eine "offenen Brief" folgt der von der BR-Seite, dann wieder von der AG-Seite..., also insgesamt wenig zielführend. (Haben wir hier in unseren Anfangszeiten auch einmal so geübt)
28.08.2008 um 19:30 Uhr
Na, sehe ich das anders als andere? Mal sehen...
Der AG verfaßt einen Brief an den BR. Eine Kopie davon (so verstehe ich das zumindest) steckt er als Beilage in die Abrechnung (nun ja, zumindest wird bei uns die Abrechnung in Papierform verteilt). In diesem Schreiben sind Internas, die eigentlich nur den BR etwas angehen. Hmmm! Ich gehe mit euch konform, dass das nciht Verletzung des Briefgeheimnisses ist. Ich persönlich sehe aber eine vertrauensvolle Zusammenarbeit anders. Was würde der AG davon halten und dazu sagen, wenn das Gremium einen Brief an ihn ans schwarze Brett hängt? Hmmm (Stirn runzeln). Oh, ich weiß, der würde den BR lang machen!!!! Richtig lang!!!! also BBBBBBBBBRRRRRRRRRRRRRR - oder so.
Was will uns Donni (also ich) hiermit sagen? Damit hat der AG eindeutig gegen das BetrVG verstoßen! Was macht man da? Naja, einen Anwalt mit Beschluß muß der AG ja auch erstmal genehmigen (sagen wir mal so). Nö, ist auch nciht der richtige Weg. Ab zur Gewerkschaft (wenn Kontakt da ist, ansonsten einen herstellen) die regeln das dann. Ach ja, eines darf ich nciht vergessen: einen bitterbösen Brief an den AG schicken und im mitteilen, dass man sowas bei Wiederholung eindeutig als Behinderung der Betriebsratsarbeit, ergo Behinderung von Betriebsverfassungsorganen ansieht und so ahnden wird.
Punkt, Schluß, Feierabend
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