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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Post an den BR

B
bihema
Jun 2024 bearbeitet

Hallo zusammen, in unserer heutigen BR-Sitzung kam die Frage hoch: "Post (papierhaft), die an den Betriebsrat (allgemein) geschickt wird, muss dem Gremium vorgelegt werden" - ist dem so? Gibt es dazu gesetzliche Vorgaben? Und was ist mit E-Mails, die an den "Betriebsrat" geschickt werden? In diesem Verteiler hängen nur drei Kollegen namentlich - Vorsitzender, Vertreter und Sekretariat - müssen diese Mails zugänglich für alle gemacht werden?

Wir hatten eine sehr lebhafte Diskussion darüber - aber keine Antworten darauf. Vielleicht kann mir hier jemand helfen Licht ins Dunkeln zu bringen.

Lieben Dank und Gruß Birgit

5.273010

Community-Antworten (10)

H
HF

10.07.2008 um 14:34 Uhr

Der BR besteht aus einem Gremium, d.h. alle gehören dazu. Wenn Post an den BR gesannt wird, so haben alle das Recht diese zulesen, sonst würde da privat drauf stehen ;) das gleiche ist mit dem E-Mail verkehr. Also Post und E-Mail geht an den BR und nicht an eine einzelne Person.

M
Mainpower

10.07.2008 um 15:22 Uhr

@HF, im Prinzip hast Du ja recht, aber realistisch ist das nicht. Stell Dir vor bei einem 15er Betriebsrat willst Du jedes Poststück jedem BRM zu lesen geben. Bei einer BR-Sitzung seid Ihr ja nur am schmökern und die wichtigen Dinge bleiben liegen. Soviel Vertrauen sollte jedes BR-Mitglied dem BR-Vors. entgegenbringen dass er die eintreffende Post erst sichtet. Ist was von Bedeutung für das Gremium dabei wird er das Euch schon zukommen lassen. Innerhalb einer Woche ist da nähmlich auch ganz schön viel Müll dabei(Prospekte,Werbung usw.).

H
HF

10.07.2008 um 15:55 Uhr

Ich schreibe es nochmal, vlt. versteht es dann jeder ;)

Der BR besteht aus einem Gremium, z.B. 15 BRM, also gehören 15 zum Gremium. Wenn Post an den BR gesannt wird, so haben alle das Recht diese zu lesen, d.h., der BRV leitet die Versammlung und "liest" die Post vor, die er natürlich vorher schon gesichtet hat, es könnte ja ein termingebundenes Schreiben dabei sein. (Das ist jetzt ein anderes Thema). Das gleiche ist mit dem E-Mai verkehr, also der BRV "liest" die E-Mail dann in der Versammlung vor, die er natürlich vorher schon gesichtet hat. Von Bedeutung sind alle Schreiben die dem BR zukommen. Von Prospekten, Werbung ist hier nicht die Rede, aber auch dieser "Müll" kann für manch ein anderen BRM wichtig sein.

Z
Zuli

10.07.2008 um 16:21 Uhr

§ 34 BetrVG heißt zwar Sitzungsniederschrift, in (3) ist aber auch das Recht auf Einsichtnahme in alle Unterlagen (nicht nur Sitzungsniederschrift) des BR geregelt. Siehe dazu Kommentar Däubler, 11. Auflage, §34 Randnummer 19-23.

Warum liest der BRV die Briefe vor? Sind die anderen des Lesens nicht mächtig? Erhalten die BR-Mitglieder erst in der Sitzung Kenntnis von den Vorgängen, können sie sich unter Umständen auch nicht ordnungsgemäß auf die Sitzung vorbereiten. Ihr könnt dann unter Umständen noch keinen Beschluss fassen.

Bei uns werden relevante Schriftstücke mit der Einladung und der Tagesordnung verschickt, damit jedes Mitglied sich vorher! seine Gedanken machen kann und sich bei Bedarf weitere Informationen holen kann. Alle BR-Mitglieder können jederzeit ins BR-Büro kommen und alle Post lesen. Die ersten zwei Nachrücker erhalten auch regelmäßig alle Protokolle und Sitzungsunterlagen, damit sie auf dem Laufenden sind, wenn sie zur Sitzung kommen. Das Gleiche gilt bei uns auch für die SBV.

S
see-see

10.07.2008 um 17:45 Uhr

@ Zuli Die Protokolle an die Nachrücker zu verteilen, halte ich für bedenklich... § 30 BetrVG: Die Sitzungen des Betriebsrats sind nicht öffentlich.

D
DonJohnson

10.07.2008 um 17:51 Uhr

Ich gebe Zuli zu 100% Recht. Und genauso sollte es gehandhabt werden. Jeder Brief ist ja zu kopieren - ist kein Kopierschutz dran, wenn ich mich richtig entsinne. Relevante Briefe Emails etc, gehören selbstverständlich als Anlage an die Tagesordnung. Davon mal ganz ab, selbst wenn alle lesen können (lach) wer garantiert mir, dass der BRV wirklich alles korrekt vorliest? Das geht ja echt gar nicht. Post an das Gremium wird vom Gremium gelesen. Selbst wenn da steht: " An den BRV Max Mustermann - nur persönlich zu lesen" ist das Post ans Gremium. Will der AG oder wer auch immer dem Max Mustermann was persönliches schreiben was nichts mit dem BR zu tun hat, muß er das "BRV" weg lassen.

Und die Tatsache von Zuli: "Erhalten die BR-Mitglieder erst in der Sitzung Kenntnis von den Vorgängen, können sie sich unter Umständen auch nicht ordnungsgemäß auf die Sitzung vorbereiten. Ihr könnt dann unter Umständen noch keinen Beschluss fassen." ist absolut korrekt. Wenn ein neues Thema aufkommt in so einem Schreiben, könnt ihr keinen rechtsgültigen Beschluss fassen. Das ist nun mal so.

Z
zuli

10.07.2008 um 18:38 Uhr

@ see-see

dann lies doch mal den Kommentar Däubler, 11. Auflage § 30 Randnummer 11, Teilnahme an allen! BR-Sitzungen für Ersatzmitglieder kann in Einzelfällen (wenn diese mit großer Regelmäßigkeit tätig werden), möglich sein. So, und unsere ersten zwei Nachrücker werden mit großer Regelmäßigkeit tätig und deshalb erhalten sie wenigstens das Protokoll und die Sitzungsunterlagen (in einem verschlossenen Briefumschlag!). Wir hängen ja die Unterlagen nicht am schwarzen Brett aus.

F
frännyy

11.07.2008 um 12:19 Uhr

bihema,

zum Thema passend habe ich kürzlich gelesen

http://www.netzwerkit.de/projekte/dow/genug01

R
Rene1986

12.06.2024 um 14:53 Uhr

Also erst einmal vorweg. Nur Post die der Vorsitzende erhält gilt als zugestellt, dies gilt für alle Erklärungen die der AG an den BR verschickt. Auch wenn er es einem BRM in die Hand drückt, beginnt keine Frist zu laufen. siehe dazu Fitting § 26 Rn. 38 / 39.

J
jutti1965

13.06.2024 um 09:33 Uhr

@rene1986 ich glaube nach 16 Jahren dürfte der Fall geklärt sein ?

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