Hallo zusammen, in unserer heutigen BR-Sitzung kam die Frage hoch: "Post (papierhaft), die an den Betriebsrat (allgemein) geschickt wird, muss dem Gremium vorgelegt werden" - ist dem so? Gibt es dazu gesetzliche Vorgaben? Und was ist mit E-Mails, die an den "Betriebsrat" geschickt werden? In diesem Verteiler hängen nur drei Kollegen namentlich - Vorsitzender, Vertreter und Sekretariat - müssen diese Mails zugänglich für alle gemacht werden?

Wir hatten eine sehr lebhafte Diskussion darüber - aber keine Antworten darauf. Vielleicht kann mir hier jemand helfen Licht ins Dunkeln zu bringen.

Lieben Dank und Gruß
Birgit