Öffnen der BR-Post durch AG
Hallo, in einem Newsletter habe ich gelesen, daß die Post für den BR von der GL-Sekretärin auch dann nicht geöffnet werden darf, wenn im Adressfeld erst der Firmenname und dann der Hinweis "Betriebsrat" steht. Kann mir jemand sagen, wo ich das nachlesen kann, da ich den Newsletter nicht mehr habe. Vielen Dank im voraus. Gruß pefu
Community-Antworten (2)
11.07.2006 um 15:28 Uhr
Hallo pefu,
Post, die an den Betrieb gerichtet ist, die aber in Form von Zusätzen erkennen laßt, dass sie für den BR bestimmt ist, darf der Arbeitgeber nicht öffnen. Der BR kann diesen Anspruch nötigenfalls auch durch eine einstweilige Verfügung durchsetzen ( so ArbG Stuttgart vom 22.12.87- BVGa 3/87, AiB 1988, 109= BetrR 1988, Nr 3, 17- 19) oder
- Der Betriebsrat hat gemäß § 23 Abs. 3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BetrVG und § 202 StGB einen Anspruch gegen den Arbeitgeber, daß dieser es unterläßt, an den Betriebsrat adressierte Post zu öffnen.
(ArbG Köln vom 21.3.89 - 4 BV 20/89, CR 1990, 208)
12.07.2006 um 10:05 Uhr
Hallo wolfgangborna, Sie haben mir sehr geholfen. Vielen Dank.
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