Erstellt am 15.03.2006 um 14:41 Uhr von Heinz
"§ 102 BtrVG (1)
Der Betriebsrat ist vor jeder Kündigung zu hören. Der Arbeitgeber hat ihm die Gründe für die Kündigung mitzuteilen. Eine ohne Anhörung des Betriebsrats ausgesprochene Kündigung ist unwirksam."
Dennoch verhält sich euer Kollege ziemlich blöd! Ich kann mir vorstellen, dass der bei eurem AG auf die "rote Liste" der zu bedrohenden Arbeitnehmer kommt. Macht ihm das mal klar!!
Erstellt am 15.03.2006 um 14:52 Uhr von josch76
Also ist die Kündigung unwirksam?
Sollen wir den MA anrufen, er solle normal zur Arbeit kommen???
Erstellt am 15.03.2006 um 14:58 Uhr von DocPille
Wir hatten das gerade auf einem Seminar,er soll normal zur Arbeit gehen,und dem AG seine Arbeitskraft anbieten,wenn dieser ihn dann aus dem Betrieb wirft,muss euer Kollege zum Arbeitsgericht gehen.
Aber vielleicht könnt ihr das ja auch mit eurem AG regeln.
Erstellt am 15.03.2006 um 15:06 Uhr von dirk-br
Die Kündigung ist unwirksam!! Denn der Betriebsrat wurde nicht vorschriftsmässig angehört.
Der MA soll seine Arbeitsleistung dem Arbeitgeber immer wieder anbieten, also jeden Morgen zur Arbeit kommen (am besten bis er Hausverbot erhält). Gleichzeitig soll er zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht (oder als Gewerkschaftsmitglied zur Rechtsberatung der Gewerkschaft) gehen und Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht erheben.
Bei der Bundesagentur für Arbeit muss er sich trotzdem melden.
Der BR macht gegenüber dem Arbeitgeber am besten GAR NICHTS. Auf keinen Fall solltet Ihr dem Chef sagen, dass die Kündigung aufgrund des Formfehlers unwirksam ist.
Das Gericht wird dem Arbeitgeber die Kündigung um die Ohren hauen.
Allerdings gebe ich Heinz recht, dass sich der MA wirklich ziemlich blöd verhalten hat. Sollte er sich weiterhin so verhalten, wird er nicht viel Spass in diesem Betrieb haben.
Erstellt am 15.03.2006 um 15:11 Uhr von Petrus
§ 623 BGB: Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen
§ 626 (1) BGB: Das Dienstverhältnis kann von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
Die fristlose dürfte für den ArbGeb schwierig werden: "Umstände des Einzelfalls" sind auch nachts schreiende Kinder eines frisch gebackenen Papas, insbesondere, weil das "Verschlafen" ja zum ersten Mal vorkam. Eine verhaltensbedingte fristgerechte Kündigung hingegen...
Ihr solltet versuchen, dass Euer Chef der mündlichen Kündigung keine schriftliche folgen lässt, sondern evtl. eine zweite Abmahnung draus macht (in Anbetracht der Umstände des Einzelfalls...).
Mit Eurem Kollegen solltet ihr Tacheles reden: Eine dritte Abmahnung wird es definitiv nicht geben.
Wenn sich Euer Chef nicht überzeugen läßt, bekommt ihr, wie Heinz schon schrieb, eine Anhörung zur Kündigung. Hier könnt ihr innerhalb einer Woche der Kündigung widersprechen - von den aufgeführten Gründen für den Widerspruch in §102 kommen wohl bloß die sozialen in Betracht. Wenn ihr der Künndigung also widersprecht, solltet ihr so gut wie möglich begründen, warum ihr sie für sozial nicht gerechtfertigt haltet...
Tja - und Euer Kollege sollte auf jeden Fall
1. so schnell wie möglich zur Arbeitsagentur
2. weiterhin seine Arbeitskraft anbieten (seit Hartz4 NIEMALS unwiderruflich freistellen lassen!)
Erstellt am 15.03.2006 um 16:38 Uhr von josch76
So, hab jetzt mit der GL gesprochen.
Die GL macht, so wie es aussieht, eine normale Kündigung mit Kündigungsfrist drauß und bietet dem MA eine Abfindung von 2 Monatslöhnen an.
Außerdem kommt der MA morgen früh um 6 Uhr normal zur Arbeit.