Hallo,
eine Kollegin hatte vom 02.04. bis einschl. 27.04. Urleib eingereicht. Dieser wurde genehmigt und genommen. Die Kollegin hätte am 30.04. wieder zur Arbeit erscheinen müssen. Dies tat sie nicht und meldete sich auch nicht. Nach dem freien Tag am Dienstag erschien sie am Mittwoch und erklärte, den zusätzlichen Tag mit einem neuen Urlaubsschein nachträglich einzureichen. Der AG hat nun eine fristlose Kündigung wegen eigenmächtigem Urlaubsantritt also schwerwiegender Pflichtverletzung ausgesprochen. Was kannder BR tun?