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Fristlose Kündigung

M
Michael
Jan 2018 bearbeitet

der AG hat dem Betriebsrat den Grund mitgeteilt, und dieser auch zugestimmt, es handelt sich hier um einen Fall (Diebstahl unter Allkohleinfluß) in der Kündigung schreibt der AG aber als Grund nun nicht Verfehlung, sondern Verfehlungen meine Frage ist das rechtens der AN hat die weiteren Vorwürfe abgestritten, unter Teilnahme des BR darf der AG dann schreiben war er doch

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Community-Antworten (2)

F
Fayence

21.03.2006 um 16:45 Uhr

Michael, im Falle einer fristlosen Kündigung ist der Gang zu einem Anwalt für Arbeitsrecht sicherlich der zweckmässigere Weg und wird diesem AN hiermit dringend empfohlen!

K
Kölner

21.03.2006 um 17:19 Uhr

Fayence's Ratschlag ist eigentlich nichts hinzuzufügen. Tja, das Wörtchen eigentlich... Ich halte diese Empfehlung nämlich allemal für besser als alle "Detektivarbeit, alle Gegendarstellungen schlechter Natur oder gar vermeintlich gut gemeinter Eigeninitiative hinsichtlich des Singulars in der Aussage des AG".

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