in der Kündigung schreibt der AG aber als Grund nun nicht Verfehlung, sondern Verfehlungen meine Frage ist das rechtens der AN hat die weiteren Vorwürfe abgestritten, unter Teilnahme des BR darf der AG dann schreiben war er doch
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Verhaltensbedingte Kündigung
Abmahnungserfordernis und wichtige Kündigungsgründe kennen