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Fristlose Kündigung

B
BernieWES
Jan 2018 bearbeitet

Frage an die Runde...eine MA als Storemanager beschäftigt, hat folgenden Fehler begangen...sie hat eine Bewerberin zum Probe arbeiten eingeladen u da die unterbesetzt war u sich nicht anders zu helfen wusste hat sie die Bewerberin insgesamt 6 x Probe arbeiten gelassen...die Bewerberin dachte sie wäre eingestellt...hat es sich dann anders überlegt u schriftlich gekündigt...wollte natürlich für die gearbeiteten Std Ihr Geld haben...da sie aber noch nicht offiziell eingestellt war, kam das heraus...nun will man die Storemanager fristlos kündigen...wie sieht die Rechtlage da aus u was kann man machen die Kündigung abzuwenden??? Die Kollegin hat sich sonst nie was zu Schulden kommen lassen...

2.08505

Community-Antworten (5)

G
gironimo

05.07.2013 um 17:17 Uhr

Als BR kann man natürlich versuchen - vor der Anhörung - den AG das Vorhaben auszureden. Ansonsten kommt es natürlich immer auf die Umstände an (Position, Arbeitsvertrag, Tätigkeit usw.). Ich wage mal die Prognose, dass ein Gericht wohl möglicher Weise zu dem Schluss kommen könnte, eine fristlose geht zu weit. Aber da kommt es dann eben entscheidend darauf an, wie dramatisch der gegnerische Anwalt (mit einer Träne im Auge) schildert, wie das Vertrauensverhältnis gestört ist und der Anwalt der Kollegin darlegt, dass eigentlich das Ganze betriebliche Praxis war oder die Kollegin davon ausgehen konnte .......

Als BR könnt Ihr ansonsten nur abwarten, ob der AG wirklich kündigen will und dem BR eine entsprechende Anhörung vorlegt. Da muss man dann sehen, was drin steht.

W
Watschenbaum

05.07.2013 um 18:28 Uhr

falls die Storemanagerin berechtigt war, Bewerber probearbeiten zu lassen, vielleicht sogar selbstständig Arbeitsverträge abschließen zu dürfen, wird man ihr nichts vorwerfen können zudem nirgends geschrieben steht, daß "Probearbeiten" umsonst sein muß, im Gegenteil ergibt sich aus dem Gesetz erstmal ein Vergütungsanspruch (§§611,612 BGB), außer es lägen anderweitige Vereinbarungen vor.

hat die gute Frau ihre Kompetenzen überschritten und ist dem AG dadurch ein Schaden entstanden, kann sie im Rahmen der Arbeitnehmerhaftung regresspflichtig gemacht werden

der AG wird sich aber schwertun, einen Schaden zu beweisen, da ihm ja im Gegenzug für die nun geforderte Vergütung unstrittig eine entsprechende Arbeitsleistung erbracht wurde

den für eine fristlose Kündigung geforderte "wichtige Grund, der es dem AG unmöglich macht, zumindest noch über eine ordentliche Kündigungsfrist weiterbeschäftigen zu müssen" sehe ich jetzt alleine aus diesem Vorfall nicht

aber wie bei jeder Kündigung und egal , was ein BR dazu schreibt oder auch nicht

es bleibt innerhalb 3 Wochen nach Zugang Kündigungsschutzklage einzureichen, und ein Richter wird entscheiden, falls sich die Parteien nicht vorher per Vergleich einigen

bei fristloser Kündigung ist sowieso fast immer zu einer Klage zu raten, (versauter Lebenslauf, Sperre beim ALG) zumeist hat "fristlos" keinen Bestand vor Gericht

da der AG gleich so scharf reagiert, bliebe zu überlegen, wieviel einem dieser Job noch wert wäre , ob man, selbst wenn man bei der Klage obsiegt, dort noch glücklich wird, oder nicht einfach versucht, per Abfindung das Ganze zu beenden, und sich einen neuen Job sucht

A
azrael

05.07.2013 um 19:42 Uhr

mal ne zwichenfrage: ein(e) storemanager(in) nutzt das abhängigkeitsverhältnis eines arbeitssuchenden aus um billig arbeitskräfte zu bekommen und als diese(r) sich wehrt, fängt der BR an, dieses verhalten zu verteidigen?

H
Hartmut

06.07.2013 um 13:37 Uhr

Ihr werdet angehört werden müssen vom AG, wie bei jeder Kündigung, egal ob fristgerecht oder fristlos.

Anschließend wird der AG kündigen, egal was ihr sagt, nehme ich mal an. Und zwar fristlos, hilfsweise fristgerecht. Ihr werdet dann natürlich der Kündigung widersprechen, und der MA ausführlich die Rechtslage erklären und wie sie sich verhalten soll (Kündigungsschutzklage erheben, Anwalt nehmen etc pp).

Aufgrund eures Widerspruchs bekommt die MA erst mal weiter Kohle, das ist wichtig. Alles weitere klärt sich vor dem Arbeitsgericht.

W
Watschenbaum

06.07.2013 um 14:42 Uhr

na ja, bei einer fristlosen Kündigung gibts erstmal keine weitere Kohle und auch keinen Weiterbeschäftigungsanspruch, sondern man ist erstmal "raus", auch wenn ein BR Bedenken äußert

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