falls die Storemanagerin berechtigt war, Bewerber probearbeiten zu lassen, vielleicht sogar selbstständig Arbeitsverträge abschließen zu dürfen, wird man ihr nichts vorwerfen können
zudem nirgends geschrieben steht, daß "Probearbeiten" umsonst sein muß,
im Gegenteil ergibt sich aus dem Gesetz erstmal ein Vergütungsanspruch (§§611,612 BGB),
außer es lägen anderweitige Vereinbarungen vor.
hat die gute Frau ihre Kompetenzen überschritten und ist dem AG dadurch ein Schaden entstanden, kann sie im Rahmen der Arbeitnehmerhaftung regresspflichtig gemacht werden
der AG wird sich aber schwertun, einen Schaden zu beweisen, da ihm ja im Gegenzug für die nun geforderte Vergütung unstrittig eine entsprechende Arbeitsleistung erbracht wurde
den für eine fristlose Kündigung geforderte "wichtige Grund, der es dem AG unmöglich macht, zumindest noch über eine ordentliche Kündigungsfrist weiterbeschäftigen zu müssen" sehe ich jetzt alleine aus diesem Vorfall nicht
aber wie bei jeder Kündigung
und egal , was ein BR dazu schreibt oder auch nicht
es bleibt innerhalb 3 Wochen nach Zugang Kündigungsschutzklage einzureichen, und ein Richter wird entscheiden, falls sich die Parteien nicht vorher per Vergleich einigen
bei fristloser Kündigung ist sowieso fast immer zu einer Klage zu raten,
(versauter Lebenslauf, Sperre beim ALG)
zumeist hat "fristlos" keinen Bestand vor Gericht
da der AG gleich so scharf reagiert, bliebe zu überlegen, wieviel einem dieser Job noch wert wäre , ob man, selbst wenn man bei der Klage obsiegt, dort noch glücklich wird,
oder nicht einfach versucht, per Abfindung das Ganze zu beenden, und sich einen neuen Job sucht