Erstellt am 13.04.2007 um 18:48 Uhr von peters
Zum zweiten Teil der Frage:
eine Kündigung ist auch während der Arbeitsunfähigkeit möglich.
Allerdings ist eine fristlose Kündigung wegen Krankheit eher ungewöhnlich; üblich ist eher eine fristgerechte.
Wenn der/die Betroffene einen besonderen Kündigungsschutz hat (tariflich wegen langer Betriebszugehörigkeit oder gesetzlich z.B. wegen Schwerbehinderung), dann ist nur eine außerordentliche Kündigung möglich. Dann ist es aber üblicherweise so, dass eine "soziale Auslauffrist" gewährt wird.
Also der besondere Fall einer außerordentlichen, aber nicht fristlosen Kündigung.
Ich würde mal das Sozialgesetzbuch IX §84 studieren. Demnach muss ein Arbeitgeber bei einer Erkrankung von mehr als 6 Wochen mit dem Betroffenen und dem BR gemeinsam prüfen, ob und wie eine Beschäftigung (wieder) möglich ist. Ohne diesen Versuch lässt sich die Berechtigung einer Kündigung anzweifeln.
Stichwort "Betriebliches Eingliederungsmanagement"
Erstellt am 13.04.2007 um 19:11 Uhr von Catweazle
kater,
folgender Link gibt einen guten Überblick über den Urlaubsanspruch.
http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/justiz/gerichte/arbeitsgerichte/aktuelles/pressemeldungen/arbeitsgericht/pressearchiv-arbg-2002/pressemeldung-2004-1.html
Erstellt am 13.04.2007 um 21:00 Uhr von harald
kündigen ist immer möglich. die fraqe ist ob die kündigung vor einem arbeitsgericht stand hällt. wo z.B. ist der wichtige grund bei einem arbewitsunfähigen mitarbeiter? hat er den cheff geschlagen, beleidigt oder was?
Erstellt am 14.04.2007 um 11:32 Uhr von violla
es ist nicht möglich .wen ich krang bin bin ich krank. mann kann NUR kündiegen wen man wieder arbeiten geht .ich hater selber vorfall erlebt und bin ich vorArbeitsgericht vorgegangen und Gewonne.also nicht möglich .
Erstellt am 14.04.2007 um 14:40 Uhr von paula
@violla
ich kenne Deinen Fall nicht aber Deine Aussage paßt einfach nicht. Bei Dir muss die Kündigung an etwas anderem gescheitert sein...