Erstellt am 12.03.2006 um 20:55 Uhr von Totkuchen
Teilzeitbeschäftigte BR-Mitglieder haben zusätzlich zum Entgeldfortzahlungsanspruch einen Freizeitausgleichsanspruch für die Zeiten außerhalb ihrer persönlichen Arbeitszeit. Dieser Ausgleichsanspruch ist pro Schulungstag begrenzt auf die Arbeitszeit eines vollzeitbeschäftigten AN.
Erstellt am 13.03.2006 um 11:59 Uhr von w-j-l
..... nur eine Kleinigkeit noch als Ergänzung dazu:
Ein voller Seminartag löst diesen Anspruch bereits aus. Man muss dabei nicht nachweisen, dass man z.B. wirklich die entsprechende Stundenzahl beansprucht war.
Wenn also ein Seminartag aus 4 Zeitblöcken von je 1,5 Stunden bestanden hat, so ist trotzdem die AZ eines vollzeitbeschäftigten ANs anzusetzen, da ja ein Vollzeitbeschäftigter auch diese Zeit anerkannt bekommen hätte.