Erstellt am 26.05.2014 um 22:26 Uhr von Erdenbürger
Pro Seminartag werden in der Regel acht Stunden angesetzt und auch genehmigt.
Ihr solltet Euren AG mal Fragen wo er das Recht her nimmt nur fünf Stunden anzurechnen. Macht ihn klar, dass ihr anscheinen noch sehr viel Schulungsbedarf habt, damit ihr Euch besser mit Euren rechten und Phlichten als BR zurecht kommt und damit er euch nicht so ein Blödsinn erzählt.
Erstellt am 26.05.2014 um 22:43 Uhr von Snooker
Die zweite Frage wäre welcher Seminaranbieter gibt so die Zeiten raus ?
Erstellt am 27.05.2014 um 08:48 Uhr von pillepalleTR
"hat sich die Seminarzeiten geben lassen"
Klingt für mich, als ob er sie sich von einem Seminarteilnehmer hat geben lassen. *Spekulatiusmodus aus
Erstellt am 27.05.2014 um 09:43 Uhr von gironimo
Ein Seminartag ist so lang wie ein normaler Arbeitstag. Auch wenn das Seminar tatsächlich weniger Stunden hatte.
Man kann bei der übrigen Zeit von Annahmeverzug (§ 615 BGB) ausgehen. Der AN war ja Arbeitsbereit - konnte aber nicht, weil er betriebsbedingt an einem anderen Ort war und daher die Arbeitsleistung nicht erbringen konnte.
Erstellt am 27.05.2014 um 10:29 Uhr von petrus
Also...
WENN ein BRM ein Seminar in Kleinsiehstemichnicht besucht, dass am letzten Seminartag um 13:00 Uhr endet, dann ins Auto steigt um die 10 Minuten bis Großsiehstemichnicht zu fahren, wo sich seine Firma befindet, wird sich das BRM schon fragen lassen müssen, warum es nicht von 13:15 Uhr bis zum üblichen Arbeitsschluss um 16:30 Uhr arbeiten konnte.
Ist aber wohl eher selten.
Wenn der Seminarteilnehmer allerdings noch in den Zug steigen muss, um zu seinem regulären Arbeitsort zu kommen... Siehe Gironimo