Erstellt am 08.03.2006 um 15:52 Uhr von ThoBu
Hallo.
Ein AG darf quasi z.B. wegen Kleinigkeiten immer abmahnen.
Diese Abmahnung aus der Personalakte zu entfernen, kann somit nur gerichtlich behandelt werden. Eine Abvmahnung erlischt aber automatisch nach 2 Jahren, und MUSS somit aus der PA entfernt werden.
MfG
ThoBu
Erstellt am 08.03.2006 um 16:55 Uhr von Kölner
Was für ein Unsinn ThoBu! Was für ein wildes Durcheinander.
Wahrscheinlich plädierst Du auch dafür, dass ein AN bei 3 Abmahnungen automatisch gekündigt bekommt.
An eine Abmahnung sind verhältnissmäßig hohe Anforderungen an die Form und den Inhalt gestellt.
Eine Abmahnung kann zwar "herausgeklagt werden", aber warum? Und eine Abmahnung kann ewig in der PA verweilen.
Ich sage es noch einmal: "ThoBu" Ansichten sind ein ziemlicher Nonsens und ein grausiges Tohowabuhu!
Erstellt am 24.03.2006 um 16:01 Uhr von Aral
Bei uns wurde nach ~10 Abmahnungen und einer beidseitigen Einigung ein Betriebsratmitglied sogar entlassen. (laaange Geschichte, mit großen Fehlern auf AG- und AN-Seite).
Kölner hat recht, eine Abmahnung wird nicht automatisch ungültig nach 2 Jahren, es gibt eigentlich keine festgelegte Frist, habe schon nach 3 Monaten Abmahnungen erlöschen sehen. (dank freundlicher Verhandlung mit Chef)