Erstellt am 27.01.2012 um 20:31 Uhr von kunzundhinz
Bewerben ja, aber in EIGENER Sache ist es immer verhindert und es MUSS ein EBRM geladen werden. Verhindert auch an der Beratung bei/zur eigenen Sache
Erstellt am 27.01.2012 um 20:42 Uhr von Lernender
Ich vermute du meinst die Gespräche der Personalleitung und nicht die Anhörung im BR, falls dies so ist, fände ich es anmaßend dabei sein zu wollen.
Ich würde das auch als Vorteil gegenüber den anderen Bewerbern ansehen und deshalb ohne es untermauern zu können behaupten das es nicht zulässig ist.
Erstellt am 27.01.2012 um 20:48 Uhr von MonaLisa
@Bratconcept,
ein Betriebsratsmitglied ist genau so ein Arbeitnehmer wie jeder andere auch und kann sich auf jede Stellenausschreibung bewerben. Ob er die Stelle dann bekommt, steht auf einem anderen Blatt. Aber das geht jedem gleich!