Erstellt am 20.07.2005 um 19:02 Uhr von viktor
Das kommt auf die Organisation an. Es gibt keine feste Regel. Ich würde auch nicht so viel Wert auf die Unterschrift legen (ggflls. erklärt nämlich die Pers. Abt. der P-Leiter war berechtigt) sondern auf den Inhalt. Also: Stimmt der Vorwurf, werden personelle Konsequenzen angedroht, wird klar, welches Verhalten der AG erwartet u.s.w.
Erstellt am 20.07.2005 um 22:05 Uhr von BMW
Wer ist Abmahnungsberechtigt?
Abmahnungsberechtigt ist, wer aufgrund seiner Aufgabenstellung befugt ist, Anweisungen bzgl. Arbeitsort, Arbeitszeit sowie Art und Weise der auszuübenden Tätigkeit zu erteilen, d. h. Weisungs- und Direktionsrecht selbstständig ausübt (BAG 18.01.1980, 7 AZR 75/78).
Erstellt am 21.07.2005 um 14:26 Uhr von Frank
Einfacher gesagt, abmahnungsberechtigt sind nicht nur kündigungsberechtigte Personen.
Alle Vorgesetzten, die hinsichtlich der Arbeitsleistung weisungsbefugt sind, können wirksam eine Abmahnung aussprechen.