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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Abmahnung - wer darf die aussprechen?

H
Hans28
Jan 2018 bearbeitet

wir haben mal eine Frage!

Wer darf eigentlich eine Abmahnung aussprechen? Darf z.B. der Produktionsleiter einem Mitarbeiter eine Abmahnung aussprechen, oder darf dies nur der oder die Arbeitgeber, Prokuristen u.s.w.

Wer darf aussprechen??

Danke für die Info

Hans28

5.84109

Community-Antworten (9)

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betriebsratten

18.04.2008 um 18:35 Uhr

  1. Welche Personen dürfen eine Abmahnung aussprechen?

Nicht jedes Mitglied eines Unternehmens kann einen Arbeitnehmer abmahnen. Abmahnberechtigt ist nur, wer auch gegenüber anderen Arbeitnehmern Weisungen erteilen darf. Dies werden aus dem innerbetrieblichen Bereich häufig z.B. Prokuristen oder Personalleiter sein; diese Berechtigung kann aber auch einer Person außerhalb des Betriebes, insbesondere einem mit der Angelegenheit beauftragten Rechtsanwalt, zugesprochen werden.

Zitat von und weitere Infos zum Thema

http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/newsletter/archiv/2000/NL_023.php?navid=1

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Hans28

18.04.2008 um 21:04 Uhr

@an alle

Abmahnberechtigt ist nur, wer auch gegenüber anderen Arbeitnehmern Weisungen erteilen darf.

Das würde heißen, dass auch ein Produktionsleiter der den Mitarbeitern sagt was zu tun ist, abmahnen kann?

Das kann ich mir nicht vorstellen. Oder ist das wirklich so????

M
Mona-Lisa

18.04.2008 um 21:15 Uhr

@Hans28, Üblicherweise kommt dann die Abmahnung von der Personalleitung. Aber Urheber ist eben ein Vorgesetzter (Produktionsleiter usw.), der den Vorfall an die Chefetage weitermeldet.

P
pirat

18.04.2008 um 21:15 Uhr

@Hans28 was du dir vorstellen kannst ist die eine Sache, was machbar wäre die Andere. Bei einem Produktionsleiter .... der kann wirksam abmahnen, wenn er dazu ermächtigt wurde! Ob es sinnvoll ist, wäre... wieder eine ganz andere Sache! Capiche?

M
Mona-Lisa

18.04.2008 um 21:27 Uhr

@Freibeuter, muss ein Produktionsleiter extra dafür ermächtigt werden??? Wohl kaum.... :-)

P
pirat

18.04.2008 um 21:36 Uhr

Ahoi, Moni-Lissi, es gibt Produktionsleiter, bei uns, die keine Leitenden sind. Mein Beitrag folgte aus unserer Firmenstruktur! Die mahnen zwar irgend was, irgend wen immer...ab oder an.... aber aktenkundig nur die, welche ermächtigt sind! .-))

I
Immie

18.04.2008 um 21:50 Uhr

@Hans28 Jeder Mitarbeiter, der aufgrund seiner betrieblichen Stellung dazu befugt ist, gegenüber dem Arbeitnehmer verbindliche Anweisungen bezüglich des Ortes, der Zeit sowie der Art und Weise der vertraglich geschuldeten Arbeitsleistung zu erteilen ist auch befugt, eine Abmahnung auszusprechen.

M
Mona-Lisa

18.04.2008 um 21:53 Uhr

@Immi, so isses! :-))

@pirat, das heisst nicht's anderes, als dass auch ein popeliger Gruppenführer z. B. in einer Fabrik (Fliessband) dazu berechtigt ist......

F
Frankenland

18.04.2008 um 21:55 Uhr

@ an alle Antwort gebenden

also ich sehe das so. Ein Produktionsleiter darf nicht abmahnen. Denn eine Abmahnung muss ja, wenn ich richtig informiert bin, eine Warnfunktion z.B. für eine Kündigung enthalten. Da ein Produktionsleiter als "normaler" Arbeitnehmer nicht berechtigt ist eine Kündigung auszusprechen kann er auch nicht eine Abmahnung mit so einer Warnfunktion aussprechen.

Der Produktionsleiter ist zwar ingewisser Weise ein Vorgesetzter aber nicht mit diesen Funktionen ausgestattet. Es sei denn, dieser Produktionsleiter wäre ein leitender Angestellter.

In diesen Fall von Hans28 würde ich sagen, der PL müsste dies dem AG melden und diesen um eine Abmahnung des betroffenen AN auszusprechen.

Gruß Frankenland

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