Meine Frage zum Thema Betriebsratswahl: In unserem Unternehmen fanden vor kurzem die Betriebsratswahlen stand und die Stimmen wurden von dem Wahlvorstand ausgezählt, der auch auf der Liste stand. Das heißt, Kollegen, die sich selbst zur Wahl aufstellen lassen haben, haben die anschließende Auszählung der Stimmen vorgenommen. Ist dies rechtens und wenn ja, gibt es hierzu einen §?