Darf die Betriebsratsvorsitzende wieder kandidieren?
Erst tritt die Betriebsratsvorsitzende zurück, dann der gesamte Betriebsrat und zur neuen Wahl läßt sich die alte Betriebsratsvorsitzende wieder aufstellen. Darf sie das?
Community-Antworten (2)
28.05.2007 um 19:13 Uhr
Ja, die Kollegin hat das Recht bei der neuen Betriebsratswahl zu kandidieren. Übrigens, die anderen Betriebsratsmitglieder haben auch die Möglichkeit für den neuen Betriebsrat zu kandidieren.
29.05.2007 um 00:25 Uhr
Ja natürlich, wenn der BR nicht gesamt zurückgetreten wär, hätte sie ja das "normale" Mandat als BR weiter inne. Und wenn sie eben "nur" BR aber nicht BRV sein möchte - nichts und niemand hindert sie. (Übrigens auch ein Grund, warum der Ausschluß eines BRM nach §23 I aus ArG-Sicht nicht zum Tragen kommt - der BR tritt komplett zurück und stellt sich gemeinsam wieder zur Wahl)
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