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Darf die Betriebsratsvorsitzende wieder kandidieren?

A
Arthur
Nov 2016 bearbeitet

Erst tritt die Betriebsratsvorsitzende zurück, dann der gesamte Betriebsrat und zur neuen Wahl läßt sich die alte Betriebsratsvorsitzende wieder aufstellen. Darf sie das?

6.18902

Community-Antworten (2)

DAH
Der alte Heini

28.05.2007 um 19:13 Uhr

Ja, die Kollegin hat das Recht bei der neuen Betriebsratswahl zu kandidieren. Übrigens, die anderen Betriebsratsmitglieder haben auch die Möglichkeit für den neuen Betriebsrat zu kandidieren.

H
hans

29.05.2007 um 00:25 Uhr

Ja natürlich, wenn der BR nicht gesamt zurückgetreten wär, hätte sie ja das "normale" Mandat als BR weiter inne. Und wenn sie eben "nur" BR aber nicht BRV sein möchte - nichts und niemand hindert sie. (Übrigens auch ein Grund, warum der Ausschluß eines BRM nach §23 I aus ArG-Sicht nicht zum Tragen kommt - der BR tritt komplett zurück und stellt sich gemeinsam wieder zur Wahl)

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